Leak: Wie die Regierung am Arbeitsmarkt 200 Millionen Euro kürzt
Symbolbild
Rund 200 Millionen Euro will die Bundesregierung mit gezielten Maßnahmen am Arbeitsmarkt einsparen. Diese Summe ist im Konsolidierungsvolumen des Doppelbudgets vorgesehen. Wie und wo genau, steht in einem regierungsinternen Papier, das dem KURIER nun vorliegt.
Die Grundsatzeinigung der Koalition sieht vor, dass das Paket aus "ausgewogenen Maßnahmen" auf der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite besteht. Die konkrete Ausgestaltung oblag den Sozialpartnern. Jetzt wird klar, worauf sich diese mit der Regierung geeinigt haben.
Altersteilzeit wird redimensioniert
Wie der KURIER bereits während der Koalitionsverhandlungen berichtete und die Neos am Donnerstag verkündeten, wird bei der Altersteilzeit gespart. Die Ersatzrate der Altersteilzeit hätte ab 2029 eigentlich von 80 auf 90 Prozent steigen sollen. Dieser Anstieg kommt nicht. Der Grund: Eine Attraktivierung der Altersteilzeit würde unter anderem die neue Teilpension konterkarieren.
Zwar bleibt die Altersteilzeit erhalten, allerdings wird sie "gezielt weiterentwickelt", wie es heißt. Grundsätzlich soll die für die Berechnung des Altersteilzeitgeldes maximal eine Bemessungsgrundlage in Höhe von 75 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage herangezogen werden, heißt es. Dies entspricht derzeit rund 5.200 Euro monatlich. Damit folgt die Regierung einer zentralen Empfehlung des Rechnungshofs.
Welche weiteren Maßnahmen werden gesetzt?
Maßnahmen gegen geringfügig Beschäftigte
Ein Punkt: Künftig sollen auch Arbeitnehmer über 63 Jahre bis zum Pensionsantrittsalter einen Arbeitslosenversicherungsbeitrag leisten. Bisher galt die Arbeitslosenversicherung für Personen spätestens ein Jahr nach dem gesetzlichen Mindestalter für eine Korridorpension nicht mehr.
Zweitens: Wie schon 2026, wird auch 2027 die Grenze für den geringfügigen Zuverdienst eingefroren. Zudem wird die Dienstgeberabgabe für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse von 19,4 auf 23 Prozent erhöht. Hintergrund: Das soll Teil- und Vollzeitbeschäftigte gegenüber geringfügig Beschäftigten begünstigen.
Vierter Punkte: Die Gutschrift der Sozialversicherung im Bereich der Krankenversicherung soll für bestimmte Selbständige mit niedrigen und mittleren Beitragsgrundlagen schrittweise auslaufen. 2027 erfolgt eine Reduktion um 50 Prozent, ab 2028 entfällt die Gutschrift vollständig. Und zu guter Letzt wird das AMS auch Unternehmensförderungen kürzen.
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