Pandemie-Abgabe für Ungeimpfte "verfassungsrechtlich machbar"

Pandemie-Abgabe für Ungeimpfte "verfassungsrechtlich machbar"
Salzburger Verfassungsrechtler sprach in der "ZiB2" über mögliche Sanktionen, sobald in Österreich die Impfpflicht eingeführt ist.

Angesichts der niedrigen Impfquote und der Lage in den Spitälern will die türkis-grüne Regierung eine Impfpflicht einführen - spätestens im Februar 2022 soll es soweit sein. 

Aber wie soll die Impfpflicht umgesetzt werden? 

Grundsätzlich sieht Benjamin Kneihs, Verfassungsrechtler an der Uni Salzburg, kein Problem - aber der Teufel stecke im Detail, sagte er am Dienstag in der "ZiB2".

Etwa bei der Frage, ab welchem Alter die Impfpflicht gelten soll. Bei Kindern, die noch nicht selbst entscheiden können, dürfte es schwierig sein, sagte Kneihs. 

3.600 Euro als Höchstsatz

Als Sanktion wird eine Verwaltungsstrafe überlegt - 3.600 Euro sind der Höchstsatz für solche Strafen, sie bemessen sich aber an den Vermögensverhältnissen der Betroffenen. Wer weniger Einkommen hat, muss weniger zahlen. 

Eine "effektive Strafandrohung" sei aber wichtig, sagte Kneihs: Ziel sei ja nicht, die Menschen zu bestrafen und Geld zu kassieren, sondern sie dazu zu bringen, sich an das Gesetz zu halten. 

Wenn die Strafe daran geknüpft wird, dass ein Impftermin nicht eingehalten wurde, könnte man die Strafe wiederholt verhängen. Und wer nicht bezahlt, müsste ersatzweise eine Freiheitsstrafe antreten. 

Pandemie-Abgabe

Als Sanktion hat die niederösterreichische Ärztekammer am Dienstag eine Pandemie-Abgabe vorgeschlagen: Wer geimpft ist, würde davon befreit.

Ob das eine gute Idee ist oder nicht, wollte der Verfassungsjurist nicht bewerten. Er erklärte stattdessen, dass ein häufiger Einwand dagegen nicht ganz greift: Dieser lautet, dass wenn man Ungeimpfte, die sich einem erhöhten Erkrankungsrisiko aussetzen, zur Kasse bittet - warum dann nicht auch Raucher oder Bungeejumper? 

Grundsätzlich wisse der Staat nicht, wer raucht oder Bungeejumps macht, erklärte Kneihs. Bei Covid-19 wisse der Staat schon, wer geimpft ist - und bietet auch Schutz dagegen an. So gesehen könnte so eine Pandemie-Abgabe verfassungsrechtlich machbar sein, sagt er. 

Statt einer solchen Abgabe würde aber auch ein erhöhter Krankenversicherungsbeitrag oder ein Selbstbehalt im Spital gehen. Der Punkt sei: Wer so hohe Kosten verursacht, indem er sich nicht hat impfen lässt, müsse dann eben auf diese Weise seinen Beitrag leisten. 

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