Rundfunk? Grundfunk? Wie sich die Politik die Zukunft des ORF vorstellt
Mit den aktuellen Verwerfungen an der Spitze des ORF nehmen die an sich seit Jahren schwelenden Debatten um eine Neuaufstellung des öffentlich-rechtlichen Senders wieder deutlich an Fahrt auf. Und sie gehen weit über Fragen der internen Unternehmenskultur, den Umgang mit Mitarbeitern und die Gehälter von Spitzenfunktionären hinaus.
Vielmehr wird der Ruf nach einer grundsätzlichen Reform laut: Wie lässt sich endlich die Parteipolitik aus dem ORF hinausdrängen? Und welche Aufgaben hat ein öffentlich-rechtlicher Sender in einer Zeit enormer Sparzwänge und eines wachsenden Bedeutungsverlusts aufgrund der Konkurrenz durch Online-Angebote und Streaming-Dienste?
Im aktuellen Regierungsprogramm finden sich auf diese Fragen nur vage Antworten. „Ziel ist, den ORF schlanker, digitaler, transparenter, bürgernäher, regionaler und nachhaltiger zu gestalten“, heißt es darin. Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sollen gestärkt werden, ebenso die öffentlich-rechtlichen Elemente.
Das Wie bleibt offen. Auf Nachfrage zu konkreten Reformvorstellungen will man sich bei der ÖVP nicht näher äußern, bei der SPÖ, die mit Andreas Babler immerhin den Medienminister stellt, verweist man bloß auf das Regierungsprogramm. Lediglich für die unmittelbare Zukunft nach dem Abgang von Generaldirektor Roland Weißmann hat Babler klare Vorstellungen: „Es täte dem ORF und der Gesellschaft gut, wäre die Nachfolge eine Generaldirektorin.“
Nicht offizielle Parteilinie sind die Vorschläge von Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil: Er will, dass bei der Neubestellung des ORF-Chefs künftig der Verfassungsgerichtshof unter Beiziehung eines entpolitisierten Stiftungsrats die drei besten Bewerber auswählt, die Kür soll dann der Bundespräsident vornehmen.
Stiftungsrat auflösen
Ähnlich weit lehnt sich nur der dritte Koalitionspartner aus dem Fenster: „Wir Neos fordern schon seit Jahren, den Einfluss der Parteipolitik durch eine Auflösung des Stiftungsrats und seiner politischen Freundeskreise zurückzudrängen“, sagt Generalsekretär Douglas Hoyos. „An ihre Stelle sollte ein unabhängiger Aufsichtsrat treten, der wiederum einen mehrköpfigen Vorstand mit klarer Kompetenzverteilung bestellt und überwacht. So können wir den ORF als agiles Unternehmen gut für die Herausforderungen der Zukunft aufstellen und verhindern, dass er weiterhin zum Spielball wechselnder Regierungen verkommt.“
Damit ähneln die pinken Vorstellungen jenen der Grünen: „Der ORF gehört nicht der Bundesregierung, sondern allen Menschen in Österreich“, so die stv. Klubchefin Sigrid Maurer. „Unser Vorschlag umfasst vor allem zwei zentrale Punkte: Eine Verkleinerung des Stiftungsrates und eine Machtverschiebung hin zum Publikumsrat. Dieser soll nach transparenteren Regeln und ausgewogenen Qualifikationen besetzt werden.“
Ganz anders die FPÖ, die sich wie andere rechtspopulistische Parteien Europas seit Jahren am öffentlich-rechtlichen Rundfunk abarbeiten. Bei den Blauen vor allem in Person des Stiftungsrats Peter Westenthaler, der nicht erst seit den jüngsten Querelen scharfe Attacken gegen den ORF reitet.
Radikale FPÖ-Pläne
Die Pläne der FPÖ für den ORF, den sie entweder als „Staatsfunk“ oder als „Rotfunk“ abkanzelt, laufen letztlich auf die Zerschlagung des Unternehmens in seiner derzeitigen Form hinaus: Die Haushaltsabgabe soll abgeschafft und durch eine deutlich reduzierte Finanzierung aus Steuermitteln abgelöst werden. Übrig bliebe nach den blauen Vorstellungen ein stark verschlanktes inhaltliches Angebot in Form eines „Grundfunks“. Vorstellbar wäre für die FPÖ auch, öffentlich-rechtlichen Leistungen am freien Medienmarkt auszuschreiben.
Die Anfänge
Nachdem in den Besatzungszonen der Alliierten jeweils eigene Rundfunkprogramme gesendet wurden, wird im Dezember 1957 die Österreichische Rundfunk Ges.m.b.H. gegründet. Gesellschafter sind der Bund (97,3 Prozent) und die Länder (2,7 Prozent).
Rundfunkvolksbegehren
Die folgenden Jahre waren geprägt durch die massive Einflussnahme der beiden Großparteien ÖVP und SPÖ auf den ORF. So wurden im Management alle wichtigen Posten doppelt mit je einem Vertreter der beiden Parteien besetzt. Der Wunsch nach Entpolitisierung mündete 1964 im ersten Volksbegehren der Zweiten Republik, das vom damaligen KURIER-Chefredakteur Hugo Portisch initiiert und von mehreren Tageszeitungen unterstützt wurde. Es wurde von mehr als 832.000 Menschen unterzeichnet. 1966 beschlossen ÖVP und FPÖ das neue Rundfunkgesetz, das dem ORF volle Autonomie in Programm, Personal und Finanzen garantieren sollte.
Rundfunkgesetz 1974
Auf Betreiben von SPÖ-Bundeskanzler Bruno Kreisky wurde der ORF in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt und die Macht des Generalintendanten beschnitten. Diese Position war zu diesem Zeitpunkt mit Gerd Bacher besetzt, der sich kurz darauf zurückziehen musste. Mit einer Novelle 2001 erfolgte die Umwandlung in eine Stiftung öffentlichen Rechts.
Ende des Monopols
Mit dem Regionalradiogesetz endete das staatliche Rundfunkmonopol. Es sollte noch bis 1998 dauern, bis die ersten Privatradios starteten. Mit dem Kabel- und Satellitenrundfunkgesetz wurde 1997 auch das TV-Monopol formell beendet.
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