ORF muss nicht alle Hofburg-Kandidaten einladen

Experten bestätigen Einladungspolitik bei TV-Debatten. Kritik kommt von Awadalla und Lugner.

Darf ein öffentlich-rechtlicher Fernsehsender wie der ORF schon vor einer Wahl entscheiden, wer relevant genug für die Diskussionssendungen ist, und wer nicht? Oder sollte in einer Demokratie der Wähler über die Relevanz entscheiden? Während die Außenseiter-Kandidaten im Rennen um die Hofburg den ORF für seine Relevanzstudien kritisieren, verteidigen Experten die Einladungspolitik des ORF.

Der ORF hat für die anstehende Bundespräsidentschaftswahl bei zwei Marktforschungsinstitute Relevanz-Studien in Auftrag gegeben. Hintergrund: Nur jene Kandidaten, die als relevant eingestuft werden, sollen in den Kurzduellen und der "Elefantenrunde" auftreten dürfen. Nach aktuellen Umfragen wären dies Rudolf Hundstorfer (SPÖ), Andreas Khol (ÖVP), Norbert Hofer (FPÖ), Alexander Van der Bellen (Grüne) und die unabhängige Bewerberin Irmgard Griss.

Kritik von Außenseitern

Von der linken Hofburg-Anwärterin Elfriede Awadalla kommt dazu heftige Kritik: "Die ORF-Entscheidung ist diskriminierend und kommt einer Vorab-Zensur gleich, denn sie gibt vor, das Wahlergebnis schon vorweg nehmen zu können und bevorzugt somit aktiv bestimmte KandidatInnen." Auch Promi-Kandidat Richard Lugner, der 1998 fast zehn Prozent der Stimmen holte, bezeichnet das Vorgehen als "Frechheit".

ORF muss nicht alle Hofburg-Kandidaten einladen
ZU APA II-TEXT Die Kandidaten der Bundespräsidentenwahl 1998 (Karl Walter Nowak,Heide Schmidt,Thomas Klestil,Gertraud Knoll und Richard Lugner, l.n.r.) heute abend im Innenministerium. APA-Photo: Barbara Gindl

Politikexperten geben ORF recht

"Es ist für ein Medium nicht nur legitim, eine Vorauswahl zu treffen, es ist sogar seine Verantwortung, mit Ressourcen verantwortungsvoll umzugehen, sonst würde man sich möglicherweise dem Vorwurf der Willkür aussetzen", so der Kommunikationswissenschafter Fritz Hausjell im Gespräch mit der APA. Hat die Einladungspolitik Einfluss auf den Ausgang der Wahl? "Ja und nein", sagt Hausjell, der auf die letzte Nationalratswahl verweist, die gleich zwei Beispiele liefere. Erstens: Die NEOS schafften es in den Nationalrat, obwohl der ORF sie bei den Wahlsondersendungen nicht berücksichtigte. Zweitens: Das Team Stronach war eingeladen, weil sich Parteigründer Frank Stronach schon vor der Wahl mehrere Abgeordnete angelte, konnte die mediale Aufmerksamkeit dann aber nicht nutzen. "Es gibt auch ein höheres Risikopotenzial, man kann auch mehr falsch machen", erklärt Hausjell.

Ähnlich sieht das Politikberater Thomas Hofer. "Stronach haben die Medienauftritte mehr geschadet als geholfen." Kandidaten, die vom ORF nicht zu den Duellen oder der Elefantenrunde eingeladen werden, könnten dies auch für sich nutzen, indem sie sagen, man werde ausgegrenzt. Grundsätzlich sei die Kritik an der Einladungspolitik aber berechtigt, so Hofer, der den ORF dennoch in Schutz nimmt und einen Blick über die Grenze anregt. "In Deutschland gibt es ein Kanzlerduell, aber Jeden gegen Jeden spielt es nicht." Dass der ORF bereits vor der Wahl entscheidet, wer relevant ist, hält Hofer für eine "vertrackte Situation". "Da beißt sich die Katze in den Schwanz". Aber: Würden die Kleinen mit den Großen auf Augenhöhe mitdiskutieren, würden sie größer erscheinen als sie sind.

ORF muss sich rechtfertigen

Die Frage, wie viel Aufmerksamkeit den Kandidaten geschenkt wird, betreffe alle Medien, der ORF als öffentlich-rechtlicher Sender sei aber der Einzige, der sich für seine Entscheidungen rechtfertigen müsse, so Hausjell. Juristen wie Walter Berka von der Universität Salzburg gehen davon aus, dass die Entscheidung im Einklang mit dem ORF-Gesetz ist und auch vor den Aufsichtsbehörden und Gerichten hält.

"Ja, der ORF darf differenzieren, aber nur wenn er zwei Punkte erfüllt: Er muss nach sachlichen Gesichtspunkten vorgehen, sprich die Relevanzstudien müssen objektiv und seriös sein, und er darf die nicht zu Sondersendungen eingeladenen Kandidaten nicht verschweigen", so Berka. Die Einladungspolitik des ORF habe die Gerichte, darunter den Verfassungsgerichtshof in der Vergangenheit immer wieder beschäftigt.

NEOS scheiterten mit Klage

Dass der ORF nicht automatisch alle einladen muss, die es schaffen, die für ein Antreten nötigen Unterschriften zu sammeln, zeigt auch ein Urteil zur Nationalratswahl 2013. Die NEOS klagten, weil sie vom ORF nicht zur "Wahlfahrt" und den Wahldebatten eingeladen waren. Der Verwaltungsgerichtshof entschied im Juni 2015 (GZ Ro 2014/03/0026), dass dem ORF ein weiter Spielraum zukomme, nach welchen journalistischen Kriterien Diskussionsrunden zusammenzusetzen sind.

Kommentare