Mikl-Leitner: "Grüne glauben, das könnte man mit Sesselkreisen in den Griff bekommen"

Mikl-Leitner: "Grüne glauben, das könnte man mit Sesselkreisen in den Griff bekommen"
Straftaten an Schulen in NÖ um 60 Prozent gestiegen. Eltern, die nicht mitwirken, sollen künftig bis zu 2.500 Euro Strafe zahlen.

Schärfere Strafen für Eltern, die sich nicht integrieren wollen, fordern Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (beide ÖVP) angesichts der Gewalt an heimischen Schulen. 

Erstere nutzt das Thema für einen erneuten Angriff auf den grünen Koalitionspartner auf Bundesebene: „Die Grünen glauben noch immer, Gewalt in Schulen, Respektloses Verhalten gegenüber Lehrerinnen oder Hobby-Sittenwächter an unseren Schulen könnte man mit Sesselkreisen alleine in den Griff bekommen“, sagt Mikl-Leitner. „Dabei müsste bei der steigenden Gewalt an unseren Schulen doch jedem mittlerweile klar sein, dass es ohne härtere Strafen nicht gehen wird.“

Straftaten um 60 Prozent gestiegen

Alleine in Niederösterreichs Schulen seien die dokumentierten Straftaten zwischen 2021 und 2023 um 60 Prozent auf 881 Delikte gestiegen. „Ein großer Teil des Problems sind Eltern, die ihren Kindern nicht beibringen, dass in unserem Kulturkreis nicht das Faustrecht gilt, dass Mädchen und Frauen gleich viel wert sind wie Männer und dass man bei uns Deutsch spricht“, sagt die Landeshauptfrau.

Ihr Forderungskatalog besteht aus vier Punkten:

  • Verpflichtende Lehrer-Eltern-Gespräche bei grobem Fehlverhalten, Mobbing oder Gewalt, sowie mangelnder Integrationsbereitschaft (z.B. bewusste Verweigerung der Unterrichtssprache Deutsch).
  • Kooperationspflicht der Eltern mit der Schulleitung und den Lehrkräften - Gesprächsverweigerung etwa mit weiblichen Lehrkräften werden nicht toleriert
  • Umsetzungspflicht der Maßnahmen, die im Lehrer-Eltern-Gespräch vereinbart wurden (zB.: Anti-Gewalt-Training oder schulpsychologische Beratung)
  • Deutliche Erhöhung der Strafen bei nachhaltigen Verletzungen oder Vernachlässigungen der Mitwirkungspflichten der Eltern. Der Strafrahmen soll von bisher maximal €440,- auf künftig mindestens 500 Euro bis maximal 2.500 Euro erweitert werden.

 

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