ÖVP-Ermittlungen: Ex-Familienministerin Karmasin enthaftet

Karmasin darf vorerst nicht nach Hause
Zuvor wurde bekannt, dass laut ihren Anwälten der Beschuldigten Aktenabschriften verspätet übermittelt bzw. vorenthalten wurden.

Die am 2. März im Zusammenhang mit der ÖVP-Inseratenaffäre festgenommene und seit 4. März in U-Haft befindliche frühere ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin wurde noch am Montagnachmittag enthaftet. Wie die APA in Erfahrung brachte, gab das Wiener Oberlandesgericht (OLG) einer Haftbeschwerde statt, die Karmasins Anwälte Norbert Wess und Philipp Wolm (Kanzlei Kollmann Wolm) eingebracht hatten.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen Karmasin in der ÖVP-Inseratenaffäre wegen Untreue, Bestechlichkeit und daneben wegen Geldwäscherei, Vergehen gegen wettbewerbsbeschränkende Absprachen und schweren Betrugs. Die U-Haft war mit Tatbegehungsgefahr begründet worden.

"Nachweislich nicht Aktenbestandteil"

Zuvor wurde bekannt, dass sie sich in ihrem subjektiven Recht auf Akteneinsicht verletzt sieht. Karmasin bzw. ihre Anwälte sollen vor ihrer ergänzenden Beschuldigteneinvernahme in der vergangenen Woche keine Informationen über die jüngsten Ermittlungsergebnisse erhalten haben.

Karmasin wurde am vergangenen Dienstag von der WKStA mit Chat-Nachrichten konfrontiert, "die zu diesem Zeitpunkt nachweislich nicht Aktenbestandteil waren", wie ihre Rechtsvertreter in ihrem Einspruch wegen Rechtsverletzung festhalten, der der APA vorliegt. In WhatsApp-Unterhaltungen mit ihrer Ex-Mitarbeiterin und Meinungsforscherin Sabine Beinschab aus dem Jahr 2017 soll Karmasin diese im Zusammenhang mit einer Umfrage etwa angewiesen haben, sich direkt an einen engen Vertrauten des späteren Bundeskanzlers Sebastian Kurz zu wenden: "Ruf ihn an, so mit Sebastian besprochen".

"Umfassende Wahrnehmung der Verteidigung nicht möglich"

Wie aus dem Einspruch ihrer Anwälte hervorgeht, war Karmasin nach ihrer Einlieferung in die Justizanstalt Josefstadt positiv auf das Coronavirus getestet worden. Sie wurde bis zum 16. März isoliert, mehr als eine Woche hatten ihre Verteidiger daher keine Möglichkeit, sie zu besuchen. In dieser Phase soll einem Antrag auf Herstellung einer Aktenabschrift verspätet entsprochen worden sein. Was die ergänzende Einvernahme am vergangenen Dienstag betrifft, sollen die jüngsten Chatnachrichten gar bis zum Ende der Woche nicht Aktenbestandteil geworden sein.

"Eine umfassende Wahrnehmung der Verteidigung, in Form der Besprechung der weiteren Entwicklungen, der Vorbereitung für Einvernahmen, dem Verfassen schriftlicher Stellungnahmen etc. ist ohne eine aktuelle Aktenabschrift nicht möglich", monieren Karmasins Rechtsvertreter. Die Strafverfolgungsbehörden seien verpflichtet, der Beschuldigten "alle in ihrem Besitz befindlichen Beweismittel offenzulegen". Denn eine umfassende Akteneinsicht sei "Grundvoraussetzung für die wirksame Ausübung der Verteidigung und der Wahrung der Waffengleichheit im Verhältnis zu den Strafverfolgungsbehörden". Die Anwälte haben daher die Vorlage ihres Einspruchs wegen Rechtsverletzung beim Wiener Landesgericht für Strafsachen beantragt und hoffen nun, dass diesem stattgegeben und eine entsprechende Feststellung getroffen wird.

Karmasin erneut belastet

Unterdessen soll Beinschab in der vergangenen Woche im Rahmen einer "ergänzenden Stellungnahme" Karmasin neuerlich belastet haben. Wie die Kronen Zeitung Montagmittag in  berichtete, behauptet Beinschab, Karmasin habe - entgegen ihrer Darstellung - ihre Tätigkeit als Markt- und Meinungsforscherin bis Dezember 2021 fortgesetzt haben. Außerdem habe Karmasin sie zur Löschung von Daten "ermahnt" und um Hilfestellung gebeten, weil sie nicht wusste, wie man die automatische Löschung von Nachrichten beim Messenger-Dienst "Signal" aktiviert. Die Stellungnahme liegt auch dem KURIER vor.

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