Österreichs Gerichte liefern Wehrpflichtige nicht an Ukraine aus
Wie der KURIER zuvor berichtet hat, will die Regierung in Kiew Wehrdienstverweigerer per internationalem Haftbefehl aus dem Ausland holen. Aus Österreich wird das nicht funktionieren.
Österreichs Strafgerichte würden auch bei einem Auslieferungsantrag aus der Ukraine Wehrpflichtige nicht an ihr Heimatland ausliefern. Das teilte das Justizministerium auf APA-Anfrage am Freitag mit. Es geht dabei um jene Männer, die nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine nach Österreich geflüchtet sind, in ihrem Land jedoch wehrpflichtig wären.
"Die Verletzung der Wehrpflicht ist eine militärisch strafbare Handlung", erinnerte eine Sprecherin des Justizministeriums. Laut Artikel 4 des Europäische Auslieferungsübereinkommens ist für ein derartiges Delikt das Übereinkommen nicht anwendbar. "Auf Basis dessen würden die österreichischen Gerichte von diesem Ablehnungsgrund Gebrauch machen", so die Sprecherin weiter.
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Auch Innenministerium sagt Nein zu Auslieferung von Wehrpflichtigen aus der Ukraine
Auch nach Angaben des Innenministeriums ist es derzeit nicht möglich, wehrpflichtige Ukrainer aus Österreich gegen ihren Willen in ihr Heimatland zurückzubringen. "Wer von den in Österreich befindlichen ukrainischen Männern in der Ukraine tatsächlich wehrdienstpflichtig wäre, entzieht sich unserer Kenntnis", teilte ein Ministeriumssprecher am Freitag auf APA-Anfrage mit.
Nach seinen Angaben befinden sich derzeit rund 14.000 Männer aus der Ukraine in Österreich, die in die Altersgruppe der Wehrpflichtigen fallen dürften. "Uns (sind) die Wehrdienstkriterien der Ukraine nicht im Detail bekannt (...) und dabei (könnten) auch Faktoren wie z. B. der Gesundheitszustand, das Alter oder andere Kriterien Berücksichtigung finden", hieß es.
20.000 wehrpflichtige Männer abgefangen
Die Ukraine hatte in den vergangene Tagen bekanntgegeben, dass 20.000 wehrpflichtige Männer an der Außengrenze des Landes abgefangen wurden, die die Ukraine illegal verlassen wollten. Von Kiew wird eben in Betracht gezogen, die Auslieferung von illegal ausgereisten Wehrpflichtigen unter anderem aus den EU-Staaten zu erwirken.
Bei Kriegsbeginn war eine Generalmobilmachung mit einem Verbot zur Ausreise von wehrpflichtigen Männern im Alter zwischen 18 und 60 Jahren angeordnet worden. Allerdings gab es Ausnahmen etwa für Studenten, Alleinerziehende, Väter von drei oder mehr minderjährigen Kindern oder aus medizinischen Gründen untaugliche Personen. Der EU-Statistikbehörde Eurostat zufolge sind in den 27 EU-Staaten und Norwegen, Schweiz und Liechtenstein mehr als 650.000 ukrainische Männer im Alter von 18 bis 64 Jahren als Flüchtlinge registriert.
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