Österreichisches System, adieu?

ÖGB-Präsident Erich Foglar, WKO-Chef Christoph Leitl, Hermann Schultes (Präsident der Landwirtschaftskammer) und Rudolf Kaske (AK)
Ohne Kammerpflicht stehen die Kollektivverträge zur Disposition.

Es ist beileibe nicht so, dass es an den Sozialpartnern nichts zu kritisieren gäbe: Ärzte, Landwirte, Wirtschaft und Arbeit – alle Kammern mal zehn, neun in den Ländern, eine im Bund. Spielraum für effizientere Strukturen und niedrigere Pflichtbeiträge für ihre Mitglieder wäre durchaus vorhanden. Die neue Regierung schickt sich an, den Wildwuchs an Kammern zu stutzen. Der junge Sebastian Kurz kann mit dem Kammerstaat nicht viel anfangen. Die FPÖ hat das rot-schwarz dominierte Sozialpartnerwesen ohnehin stets als feindseliges Gebilde empfunden, in dem sie nichts zu reden hat. Gemeinsam mit den liberalen Neos hätten ÖVP und FPÖ nun eine Zweidrittelmehrheit im Parlament, um die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern abzuschaffen.

Das wäre das Ende des österreichischen Systems. "Das System der Zweiten Republik ist auf Konsens ausgerichtet. Es gibt Sicherheit und Berechenbarkeit. Wenn man es kippt, wird die Atmosphäre in Österreich anders werden", sagt Verfassungsrechts-Professor Bernd-Christian Funk.

Der Kern des "österreichischen Systems" ist die Tarifpartnerschaft zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern zum Aushandeln der Kollektivverträge. "Kollektivvertragsregelungen ersetzen im Grunde gesetzliche Regelungen. Sie haben Flächenwirkung", sagt Funk.

Die "Flächenwirkung": In Österreich sind 98 % der Arbeitnehmer von Kollektivverträgen erfasst. In Deutschland, wo es keine Pflichtmitgliedschaft gibt, sind es nur 58 %, in Bayern sogar nur 50 %. ÖGB-Präsident Erich Foglar: "In Deutschland musste der Gesetzgeber einen Mindestlohn festlegen, weil man kollektivvertraglich nicht weiterkam. In Deutschland beträgt der Niedrigstlohnsektor 22 Prozent mit Stundenlöhnen ab vier Euro."

Was in Österreich alles kollektivvertraglich garantiert ist, listet Arbeiterkammerpräsident Rudolf Kaske auf: Weihnachts- und Urlaubsgeld, branchenweise jährliche Lohnerhöhungen, 38 statt 40 Wochenstunden.

Paradox am österreichischen System ist: Die Vertretungsstärke für die Arbeitnehmer hängt an der Pflichtmitgliedschaft für die Unternehmer. Die Wirtschaftskammer (WKO) mit ihren Unternehmens-Pflichtmitgliedern ist der Tarifpartner für die Gewerkschaft (die bekanntlich ein freiwilliger Verein ist).

Wenn es Unternehmern nun freigestellt würde, aus der WKO auszutreten, müssten sie sich nicht mehr an die Kollektivverträge halten, insbesondere nicht an die alljährlich neu abgeschlossenen. Die Belegschaften dieser Unternehmen fielen aus dem Kollektivvertragssystem hinaus. Funk: "Die Pflichtmitgliedschaft abzuschaffen, wäre in der Tat eine schwere Beeinträchtigung der Vertretungsrechte für die Arbeitnehmer."

Und so kommt es, dass Foglar und Kaske sich mehr um die WKO sorgen als um die Arbeiterkammer (AK). Tatsächlich kann die AK einer neuerlichen Urabstimmung gelassener entgegenblicken als die WKO. 1996 fand bereits eine Mitgliederabstimmung über die Pflichtbeiträge statt. Damals haben bei der AK 67 Prozent der Mitglieder teilgenommen und zu 91 Prozent "Ja" zum Pflichtbeitrag gesagt. Bei der WKO haben nur 36 Prozent teilgenommen, die zu 82 Prozent "Ja" sagten.

2016 zahlten in der AK 3,6 Millionen Mitglieder 432 Millionen Euro Beiträge. In der WKO zahlten 630.000 Mitglieder 722 Millionen Euro Kammerumlage. 60 Prozent der WKO-Mitglieder sind Ein-Personen-Unternehmen. Aber die WKO hat unter ihrem Dach auch die große Industrie. Letztere drängt aus der Kammerpflicht hinaus. Foglar: "Die Wirtschaftskammer hat mit der Industrie den Feind im eigenen Haus."

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache hat den Braten offenbar gerochen und zuckelt zurück. Statt auf ein Ende der Pflichtmitgliedschaft zu beharren, signalisiert er Kompromissbereitschaft. Die FPÖ ist immerhin die stärkste Arbeiterpartei des Landes.

Die Pflichtmitgliedschaft bei den Kammern

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