"Öffnungsgipfel": Welche Einschränkungen fallen könnten

"Öffnungsgipfel": Welche Einschränkungen fallen könnten
Am Mittwoch berät die Regierung mit Experten über Lockerungen und Perspektiven ab März. Kanzler will Aus für Gratistests.

In Österreich wird es ab Samstag weitere Öffnungsschritte gegeben – das steht schon fest. So soll die 2-G-Regel in Gastronomie und Hotellerie und bei Veranstaltungen aufgehoben werden. Weitere Details will die Bundesregierung am Mittwoch, beim sogenannten "Öffnungsgipfel", mit Experten und Landeshauptleuten debattieren. Im Gespräch sind neben dem Aus für die Sperrstunde um Mitternacht auch ein Ende der 3-G-Kontrollen bei körpernahen Dienstleistungen sowie Lockerungen der Maskenpflicht und der Zugangsbeschränkungen.

Außerdem soll am 16.Februar "eine darüber hinausgehende Perspektive für den März geboten werden", teilt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) mit. "Hier erscheinen aus aktueller Sicht bereits weitere Lockerungen der Maßnahmen möglich."

In den Schulen wird ab 21. Februar gelockert, am Platz fällt dann die Maskenpflicht für alle Schüler. Schulveranstaltungen wie Skikurse werden wieder möglich.

"Es ist jetzt an der Zeit, alle Maßnahmen aufzuheben", fordert Wirtschaftsbund-Chef Kurt Egger. Im März brauche es "einen echten Freedom-Day" und damit ein Ende für 3-G am Arbeitsplatz genauso wie für kostenlose Tests.

Gegen Letztere hat sich im Rahmen seines Schweiz-Besuches am Montag auch Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) ausgesprochen. Neben den geplanten Öffnungsschritten sei das ein wichtiges Thema, das am Mittwoch mit den Experten besprochen werden soll. Gefragt, ob das Regierungslinie sei, sagt der Kanzler: "Wir sind noch in Verhandlungen". Details nennt Nehammer vorerst nicht, auch nicht, ab wann die Tests etwas kosten sollen.

Wirksam und notwendig?

Und dann ist da noch das große Fragezeichen beim Thema Impfpflicht. Kommt sie? Wird sie ausgesetzt?

"Das Impfpflicht-Gesetz ist ein sehr intensiver Eingriff, die Maßgabe ist immer die Verhältnismäßigkeit. Das beurteilt die Kommission, die eingesetzt wird", sagt Nehammer. Bestehen soll diese Kommission nicht nur aus Ärzten, sondern auch aus Juristen aus dem Verwaltungs- und Verfassungsrecht. Sie werde "auf jeden Fall" vor dem 15. März - dem geplanten Impfstichtag - tagen. Allerdings: Die Kommission soll zwar beurteilen, wie wirksam und notwendig das "Scharfstellen" der Impfpflicht ist, entscheiden werde darüber aber schlussendlich die Politik.

Auch Mückstein verweist in Sachen Impfpflicht "auf den klaren und flexiblen Ablauf, der durch das Gesetz ermöglicht wird".

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