Gleichbehandlungsgesetz
Geregelt ist der Diskriminierungsschutz im Gleichbehandlungsgesetz. Dieses schützt vor Benachteiligung aufgrund von fünf Gründen: Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung. Das gilt aber nur für die Arbeitswelt.
Im privaten Leben – beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern – ist nur die rassistische und sexistische Diskriminierung verboten. Homofeindlichkeit ist nicht umfasst, ebenso wenig eine Benachteiligung aufgrund des Alters oder der Religion.
Die Petition fordert nun eine entsprechende Aufwertung („Levelling-up“) des Diskriminierungsschutzes. Die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, Sandra Konstatzky, unterstützt dieses Vorhaben: „Das steht für uns seit mehr als zehn Jahren an, hier eine Verbesserung zu erreichen.“
Unübersichtliche Lage
Die homofeindliche Diskriminierung ist zwar in allen Bundesländern aufgrund von Landesgesetzen verboten, das mache die Rechtslage laut der Juristin aber nur noch unübersichtlicher. Je nachdem, ob ein Lebensbereich vom Bund oder von den Ländern zu regeln ist, gilt jeweils das Bundes- oder das Landesrecht.
Konstatzky gibt ein Beispiel: „Wenn ich auf ein Feuerwehrfest gehe, eine nicht gewerbliche Veranstaltung, habe ich dort Schutz, wenn ich als Schwuler keinen Zugang bekomme. Wenn das aber eine gewerbliche Veranstaltung wie z.B. eine Messe ist, die am selben Ort ist, die in die Bundeskompetenz und damit in das Gleichbehandlungsgesetz fällt, habe ich bei homofeindlichen Belästigungen keinen Diskriminierungsschutz.“
Es sei überdies nicht immer einfach festzustellen, ob es sich um einen Bereich des Bundes oder des Landes handelt – für Betroffene eine weitere Hürde, wenn sie sich gegen Diskriminierung wehren möchten.
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Grüne dafür, ÖVP wartet
Und was sagt die Regierung? Die Grünen sprechen sich für einen umfassenden Diskriminierungsschutz aus und unterstützen die Forderung nach einer gesetzlichen Lückenschließung.
Aus dem Arbeitsministerium von Martin Kocher (ÖVP) heißt es, man wolle die Entwicklungen auf EU-Ebene abwarten.
Neben Österreich haben noch zwei andere EU-Mitgliedsstaaten nur die Mindestvorgaben der EU zum Diskriminierungsschutz umgesetzt. Alle anderen EU-Staaten haben die Schutzlücke im Privatbereich durch darüber hinausgehende Gesetze geschlossen.
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