Negativer Test: Nehammer beendet Heimquarantäne

Negativer Test: Nehammer beendet Heimquarantäne
Bundeskanzler Nehammer wurde am 7. Jänner positiv getestet. Er war mit der Omikron-Variante infiziert.

Am 7. Jänner wurde Bundeskanzler Karl Nehammer positiv auf das Coronavirus getestet. Wie sich später herausstellen sollte, war Nehammer mit der Omikron-Variante infiziert. Der Bundeskanzler ist dreifach gegen Corona geimpft.

Der Kanzler war symptomfrei, voll arbeitsfähig und konnte seine Termine per Video- bzw. Telefonkonferenzen wahrnehmen. "Ich habe keinerlei spürbare Symptome, keinen Geschmacks- oder Geruchsverlust, bin voll arbeitsfähig und froh, dass ich dreifach geimpft bin", so Nehammer. Am Mittwoch vergangener Woche wollte sich der Kanzler freitesten, erreichte aber nicht den dafür nötigen CT-Wert.

Nun fiel der Test negativ aus - Nehammer wird seine Heimquarantäne beenden. "Die heute durchgeführten und ausgewerteten PCR-Tests haben ein negatives Ergebnis gebracht, das heißt, eine Infektion ist nicht mehr nachweisbar", teilte das Bundeskanzleramt via Aussendung mit.

"Froh und erleichtert"

Der Kanzler könne somit seine Amtsgeschäfte nun auch physisch wieder aufnehmen. "Ich bin froh und erleichtert, dass die Infektion bei mir ohne Symptome oder Einschränkungen verlaufen ist. Die Booster-Impfung war mein Schutzschild gegen einen schweren Verlauf, ich bitte wirklich alle Menschen darum, die Möglichkeit der Boosterung in Anspruch zu nehmen", sagte Nehammer in einer schriftlichen Stellungnahme. "Jetzt kann ich meine Amtsgeschäfte auch physisch wieder aufnehmen, Termine persönlich wahrnehmen und vor allem auch meine Familie wieder sehen. Das war für mich persönlich die größte Einschränkung in den letzten Tagen."

Schon am Samstagvormittag habe sich Nehammer per Video-Schaltung von der Gecko-Kommission über die Ergebnisse der Beratungen am Vortag informieren lassen. Die Bundesregierung hatte Gecko erneut mehrere Fragenkomplexe übermittelt, an deren Beantwortung die Experten der Kommission in den letzten Tagen gearbeitet haben. Das angekündigte "Reporting" der Kommission wurde bereits auf der Homepage des Kanzleramts veröffentlicht.

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