Was Sie bei der Briefwahl unbedingt beachten sollten
Am 29. September wählt Österreich einen neuen Nationalrat. Aber wie sollen Personen ihre Stimme abgeben, die das Wahllokal am Wahltag nicht persönlich aufsuchen können oder ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben? Sie haben die Möglichkeit der Briefwahl. Was dabei beachtet werden muss, die wichtigsten Fragen und Antworten:
Wie kann ich per Brief wählen?
Sie benötigen dafür eine Wahlkarte. Und Sie müssen personenbezogene Daten sowie einen Grund angeben, warum Sie die Wahlkarte benötigen.
Beantragen können Sie die Wahlkarte über mehrere Wege bei Ihrer Gemeinde:
- Online: Die Wahlkarte kann online unter anderem über das Wählerverzeichnis-Portal beantragt werden.
- Persönlich: Sie können die Wahlkarte direkt bei Ihrer zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragen.
- Schriftlich: Der Antrag kann auch per Post, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Dazu müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen und einreichen.
- Telefonisch? Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Bis wann kann ich eine Wahlkarte beantragen?
Der Antrag auf eine Wahlkarte kann in der Regel bis zum 4. Tag vor dem Wahltag schriftlich oder online gestellt werden. Wenn Sie den Antrag persönlich einreichen, können Sie das sogar bis zum 2. Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr tun. In Ausnahmefällen, etwa im Krankheitsfall, können Sie die Wahlkarte auch noch am Wahltag selbst beantragen.
Was geschieht nach dem Antrag?
Die Wahlkarte wird Ihnen per Post zugestellt, alternativ können Sie diese auch persönlich bei der Gemeinde abholen. Sie können Ihre Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben. Nachdem Sie die Wahlkarte erhalten haben, beachten Sie folgende Schritte:
- Entnehmen Sie den amtlichen Stimmzettel und das ungummierte Wahlkuvert.
- Füllen Sie den Stimmzettel persönlich und unbeobachtet aus. Lassen Sie sich dabei nicht von anderen beeinflussen.
- Unterschreiben Sie die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte. Machen Sie das nicht, ist Ihre Stimme ungültig.
- Schieben Sie den Stimmzettel in den das ungummierte Wahlkuvert und dieses wiederum in das Wahlkartenkuvert zurück.
- Kleben Sie das Wahlkuvert zu. Nun können Sie die Wahlkarte per Post (Briefkasten oder Post-Geschäftsstelle) oder bei der Bezirkswahlbehörde abgeben. Im Ausland ist eine Abgabe auch bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder einer stationierten Einheit des österreichischen Bundesheeres möglich.
Wer bezahlt die Portokosten, wenn ich per Brief wähle?
Der Bund. Ob Sie im Aus- oder Inland per Brief wählen, ist egal.
Ich habe eine Wahlkarte beantragt, will dann aber doch in der Wahlkabine abstimmen. Was nun?
Nehmen Sie die Wahlkarte unausgefüllt und offen am Wahltag mit ins Wahllokal und übergeben Sie diese dem Wahlleiter.
Bis wann muss die Wahlkarte bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen?
Bis 17 Uhr. Um sicherzustellen, dass Ihre Stimme zählt, ist es deshalb wichtig, den Antrag auf die Wahlkarte frühzeitig zu stellen und sie bestenfalls sofort zurückzusenden.
Wann sollte ich die Wahlkarte aus dem Ausland abschicken, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig bei der Bezirkswahlbehörde einlangt?
Wer sich in Europa aufhält, sollte die Wahlkarte mindestens zwei Wochen vor dem Wahltag abschicken. Wer sich außerhalb Europas aufhält, sollte das idealerweise drei bis vier Wochen vor der Wahl erledigen. Wird die Zeit knapp, sollten Sie den Expressversand verwenden.
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