Der KURIER bringt eine Zusammenfassung der Vorhaben und der Einsprüche.
Türkis-Grün will dem „Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement“ zusätzliche 600.000 Euro zukommen lassen, damit der Fonds auch „Aktivitäten und Initiativen zur Bekämpfung von Corona fördern“ könne.
Rot-Blau moniert, die 600.000 Euro könnten von dem Fonds ohne Rechnungshofkontrolle vergeben werden. Die Opposition hegt zudem den Verdacht, das Geld könnte an ÖVP- und Grün-nahe Agenturen fließen, denn die Vergabe der 600.000 Euro würde auch nicht dem Ausschreibungs- und Beschaffungsrecht des Bundes unterliegen.
Türkis-Grün definiert, unter welchen Bedingungen während einer Pandemie mündliche Behördenverfahren und „Augenscheine“ wie Bauverhandlungen stattfinden können. Da steht zum Beispiel, dass „am Ort der Amtshandlung ein Meter Abstand zwischen den Personen gewährleistet sein muss“. Wenn ein Teilnehmer keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, darf er von Amts wegen von der Amtshandlung ausgeschlossen werden (außer die Person ist jünger als sechs Jahre). Auch der forcierte Einsatz von Videotechnologie statt Vorsprechen wird in dem Gesetz festgeschrieben. Skypen statt Amtsweg, also.
Rot-Blau erhob Einspruch, weil das Gesetz zu wenig sorgfältig zustande kam.
Türkis-Grün erlässt Regeln für das Screening potenzieller Infektionsherde durch die Gesundheitsbehörden. Berufsgruppen, Regionen oder Einrichtungen sollen gescreent werden. Zudem sind Bestimmungen enthalten, unter welchen Auflagen „das Zusammenströmen größerer Menschenmengen“ in Epidemiezeiten stattfinden darf.
Rot-Blau befürchtet einen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Beim Screenen nimmt die Opposition der Regierung nicht ab, dass tatsächlich alles freiwillig sei. Bestimmte Freiheiten könnten daran geknüpft sein, dass sich eine Person in irgendeiner Form überwachen oder überprüfen lässt, wird befürchtet.
Türkis-Grün ermächtigt den Finanzminister, dass sich Österreich am Programm der Europäischen Investitionsbank (EIB) zur Förderung von Kurzarbeit beteiligt. Hiezu sind bis zu 650 Millionen Euro Beiträge und Garantien bis zu 720 Millionen vorgesehen. Weiters werden die Finanzbehörden zu „Außenprüfungen“ ermächtigt, um eine nachträgliche Kontrolle der Vergabe von Corona-Hilfen zu ermöglichen. Bei Verdacht auf Betrug oder Förderungsmissbrauch haben die Finanzbehörden die Staatsanwaltschaft zu informieren.
Rot-Blau kritisiert die EU-Ermächtigung und meint, die Finanz hätte statt der Wirtschaftskammer die Förderungen vergeben sollen, dann müsste sie nicht nachträglich prüfen.
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