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Heute werden die neuen Schulfächer beschlossen

In AHS-Oberstufen wird künftig „Medien und Demokratie“ sowie „Informatik und Künstliche Intelligenz“ gelehrt. Auch weitere Beschlüsse stehen am Programm.
NATIONALRAT: STÖGMÜLLER (GRÜNE) / MEINL-REISINGER (NEOS)

Zusammenfassung

  • Der Nationalrat beschließt neue Fächer in der AHS-Oberstufe ab 2027/2028, verkürzt die Basisausbildung für Ärzte und verlängert die Fax-Ausnahme für Gesundheitsdaten.
  • Einweg-E-Zigaretten werden mit Jahresende verboten, nikotinhaltige und verwandte Produkte strenger reguliert und Strafen für weggeworfene Zigarettenstummel auf Spielplätzen eingeführt.
  • Zur Stärkung der Volksgruppen werden diese gesetzlich und verfassungsrechtlich abgesichert, während es auch Änderungen bei Sterbeverfügungen und im Konsumentenschutz gibt.

Der Nationalrat beschließt heute, Dienstag, zwei neue Schulfächer. In AHS-Oberstufen wird es in Zukunft zwei neue Unterrichtsfächer geben - nämlich „Medien und Demokratie“ sowie „Informatik und Künstliche Intelligenz“. Für ersteres sind zwei Wochenstunden vorgesehen, für zweiteres eine. Im Gegenzug fallen zwei Stunden der zweiten lebenden Fremdsprache bzw. von Latein weg. Dazu soll noch eine weitere Stunde entfallen, damit die Gesamt-Unterrichtszeit gleich bleibt. In Kraft tritt die Neuregelung mit dem Schuljahr 2027/2028.

Ebenfalls in der Novelle enthalten ist eine minimale Verschiebung des Kopftuch-Verbots bis 14 an Schulen, das nun statt am 1. September mit Beginn des Schuljahrs einige Tage später in Kraft tritt.

Ausbildung für Ärzte

Zu den weiteren Beschlüssen zählt, dass die Basisausbildung für Ärzte ab 1. August von neun auf sechs Monate verkürzt wird. Damit soll die Wartezeit auf diese erste Phase der Facharzt-Ausbildung reduziert werden. Mit der Neuerung entfällt auch die Anrechnungsmöglichkeit des klinisch-praktischen Jahres auf Zeiten der ärztlichen Ausbildung.

Über eine Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz wird die Ausnahmeregelung für die Übermittlung von Gesundheitsdaten per Fax um ein Jahr verlängert. Nach den Ärztinnen und Ärzten soll nun die Berufsgruppe der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte in das 2024 geschaffene neue Qualitätssicherungssystem integriert werden.

Verbot von Einweg-E-Zigaretten

Einweg-E-Zigaretten werden mit Jahresende verboten. Ferner sollen sowohl nikotinhaltige Produkte (z.B. Nikotinpouches, Nikotinzahnstocher) als auch nikotinfreie verwandte Erzeugnisse, die oft aufputschende Substanzen (Koffein, Guarana, etc.) enthalten, wie klassische Tabakprodukte behandelt und damit einem umfassenden Schutzniveau (inklusive Abgabe- und Werbeverbot) unterworfen werden.

Hohe Pönalen gibt es für das Wegwerfen von Zigarettenstummeln auf Kinderspielplätzen. Bei Missachtung der Bestimmungen drohen ab dem 20. August Verwaltungsstrafen in der Höhe von 500 Euro, in Wiederholungsfällen von bis zu 2.000 Euro.

Stärkung der Volksgruppen

Gleich zu Beginn der heutigen Sitzung widmen sich die Abgeordneten den Volksgruppen. Zur Stärkung der rechtlichen Stellung der sechs autochthonen Volksgruppen in Österreich werden diese künftig explizit im Volksgruppengesetz genannt, abgesichert durch eine Verfassungsbestimmung. Konkret sind das die kroatische Volksgruppe, die slowenische, die ungarische, die tschechische, die slowakische und jene der Roma.

Neu organisiert wird die zweisprachige Gerichtsbarkeit in Kärnten. Dabei wird das Bezirksgericht Ferlach mit jenem in Klagenfurt und die Gerichte in Bleiburg und Bad Eisenkappel mit jenem in Völkermarkt zusammengelegt. Gleichzeitig werden in der Region zweisprachige Verfahrensrechte sicher gestellt. Zudem ist die Einrichtung zweisprachiger Kompetenzzentren an den Gerichtsstandorten Klagenfurt und Völkermarkt geplant. An den bisherigen Standorten soll es zwar keinen Parteienverkehr, jedoch weiter Gerichtstage geben.

Sterbeverfügung

Eine Änderung gibt es beim Sterbeverfügungsgesetz, das es sterbewilligen Personen ermöglicht, ihr Leben durch assistierten Suizid („Hilfeleistung zum Suizid“) zu beenden. Vorgeschlagen wird, dass Sterbeverfügungen weiterhin nur für ein Jahr gültig sein sollen. Allerdings sollen sie innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren in einem „vereinfachten Verfahren“ erneuert werden können. Dazu soll eine ärztliche Bestätigung notwendig sein, wonach die sterbewillige Person weiterhin entscheidungsfähig ist, einen freien und selbstbestimmten Entschluss hat, ihr Leben zu beenden, und nach wie vor eine Krankheit im Sinne des Gesetzes vorliegt. Seit Juni gelten die Verfügungen unbegrenzt, da der Nationalrat einen Spruch des VfGH nicht rechtzeitig umgesetzt hat.

Konsumentenschutz

Mit einem ganzen Gesetzespaket soll dem Verbraucherschutz gedient werden. Geplant ist etwa ein Verbot für die Praxis, dass ein Produkt vorsätzlich mit einer begrenzten Lebensdauer geplant oder konzipiert wird. Außerdem soll die Werbung mit Vorteilen, die irrelevant bzw. irreführend sind, explizit untersagt werden - beispielsweise wenn behauptet wird, dass eine bestimmte Marke von abgefülltem Wasser glutenfrei ist.

Weiters soll die Möglichkeit eingeräumt werden, gegen bestimmte Abmahnungen - etwa bei größerer Anzahl oder wirtschaftlichen Absichten - eine Unterlassung und bei Verschulden Schadenersatz einzufordern. Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen soll auf Online-Benutzeroberflächen eine aggressive Geschäftspraktik explizit verboten werden.

Nachhaltigkeitssiegel sollen künftig nur noch verwendet werden können, wenn diese von staatlichen Stellen stammen oder auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen. Strengere Voraussetzungen sollen zudem an Umweltaussagen geknüpft werden, etwa durch einen Nachweis in Form eines anerkannten Umweltzeichens.

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