Was nächste Woche im Nationalrat beschlossen wird: Aus für Amtsgeheimnis

Der Nationalrat spricht der Übergangsregierung Kurz das Misstrauen aus.
Eintägige Sitzung am Mittwoch anberaumt - Auch zahlreiche Volksbegehren und Rechnungshofberichte auf der Tagesordnung - Start mit "Aktuellen Stunden"

Der Nationalrat wird am Mittwoch (31. Jänner) das Informationsfreiheitsgesetz beschließen und damit das Amtsgeheimnis abschaffen. Außerdem steht der Beschluss einer Servicestelle für Künstliche Intelligenz auf dem Programm. Hatten sich die Abgeordneten bei der letzten Sitzung im Jahr 2023 noch drei Tage lang im Parlament beraten, ist für die erste Sitzung im neuen Jahr nur ein Tag anberaumt.

Gestartet wird mit einer "Aktuellen Stunde" der FPÖ, darauf folgt eine "Aktuelle Europastunde" der ÖVP mit dem Titel "Sicherheit für Österreich erfordert auch den Blick nach Europa". Will die Opposition eine "Dringliche Anfrage" stellen, so wären die Sozialdemokraten als erste antragsberechtigt.

Auf der Tagesordnung stehen danach gleich sechs Volksbegehren. Den Start macht das von 131.619 Menschen unterstützte Volksbegehren "Echte Demokratie", worin zahlreiche Gesetzesänderungen gefordert werden - etwa Volksabstimmungen nach allen Volksbegehren mit über 100.000 Unterstützungserklärungen. 168.705 Menschen sprachen sich für die Beibehaltung der Sommerzeit als "Normalzeit" aus, 167.406 gegen die - bereits durch eine Haushaltsabgabe ersetzten - GIS-Gebühren. Das Kanzler-kritische Volksbegehren "Nehammer muss weg" mit 106.440 Unterschriften wird an den Verfassungsausschuss zurückverwiesen, da die Initiatoren nicht über den Beginn der Beratungen im Ausschuss informiert wurden und daher nicht anwesend waren.

Österreichisches Amtsgeheimnis 1925 - 2024 (✝)

Danach steht das Informationsfreiheitsgesetz als wohl brisantestes Thema auf der Tagesordnung. Es soll samt begleitender Verfassungsänderungen beschlossen werden und Bürgerinnen und Bürgern ein Informationsrecht gegenüber dem Staat einräumen. 

Das Amtsgeheimnis gibt es in Österreich seit dem 1. Oktober 1925. Es wurde im Rahmen der ersten Bundesverfassung der Republik Österreich in Artikel 20, Absatz 3 verankert. In dieser Fassung lautete es:

"Die Amtsträger sind verpflichtet, über die ihnen in Ausübung ihres Amtes bekannt gewordenen Tatsachen, soweit sie nicht offenkundig sind oder ihrer Bekanntgabe nicht durch Gesetz oder Verordnung die Zustimmung erteilt worden ist, Stillschweigen zu bewahren."

Für die Verfassungsmehrheit sorgt die SPÖ, die in Verhandlungen mit der Regierung für kleinere Änderungen im Gesetz gesorgt hatte und die erforderliche Zweidrittelmehrheit absichert. Nach einem Experten-Hearing im Verfassungsausschuss wurden einzelne Bestimmungen außerdem noch nachgeschärft und Erläuterungen präzisiert. In Kraft treten wird die Informationsfreiheit im September 2025. NEOS und FPÖ hatten im Vorfeld Kritik geäußert.

-->Mehr dazu: NGO hilft Bürgern dabei, Anfragen zu stellen

Anschließend wird über die Errichtung einer Servicestelle für Künstliche Intelligenz bei der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR abgestimmt. Diese soll Kompetenz aufbauen und ein Informations- und Beratungsangebot für KI-Projekte und -Anwendungen in den Bereichen Medien, Telekommunikation und Post schaffen. 

Ebenfalls kommen soll ein Experten-Beirat, der die RTR, aber auch die Regierung im Hinblick auf technische, ethische und gesellschaftliche Aspekte von KI berät. Die Oppositionsparteien bemängelten den Gesetzesentwurf im Vorfeld und sprachen laut Parlamentskorrespondenz im Ausschuss von einem "Schnellschuss".

Ein FPÖ-Antrag für vorgezogene Neuwahlen hat wenig Aussicht auf Erfolg. Nur die beiden anderen Oppositionsparteien hatten diesen im Verfassungsausschuss unterstützt.

Abgeschlossen wird der Sitzungstag mit einigen Rechnungshofberichten. Das Kontrollorgan sah in einem Prüfbericht etwa das Pensionssystem vor großen Herausforderungen und empfahl klare Strategien, beispielsweise bei Änderungen des Pensionsantrittsalters. Kritik äußerte der Rechnungshof auch an der Covid-Impfstoffbeschaffung - hier habe häufig eine dokumentierte, nachvollziehbare Grundlage gefehlt - und an der Corona-Teststrategie, die von den Ländern unterschiedlich umgesetzt worden sei und hohe Kosten zur Folge gehabt habe.

Kommentare