Aus für das Amtsgeheimnis: NGO hilft Bürgern dabei, Anfragen zu stellen
Angenommen, Sie wollen wissen, warum das Nachbargrundstück in Ihrer Gemeinde umgewidmet worden ist. Oder, warum dieses eine Bauunternehmen den Zuschlag für ein Projekt bekommen hat. Oder gar, auf welcher wissenschaftlichen Basis die Regierung damals den ersten Lockdown verhängt hat.
Mit dem Informationsfreiheitsgesetz, das demnächst beschlossen werden und dann ab Mitte 2025 gelten soll, werden solche Informationen (sofern keine Geheimhaltungsgründe vorliegen, z.B. Datenschutz) für jeden Bürger zugänglich. Fragt sich nur: wie?
Eine Hilfestellung dabei leistet das „Forum Informationsfreiheit“ mit seiner Plattform fragdenstaat.at. Betrieben wird die Seite von Ehrenamtlichen, einer davon ist Markus Hametner.
Aktuell nutzen sie vor allem Journalisten, Politiker oder andere Berufsgruppen, die auf Basis des Auskunftspflichtgesetzes schon jetzt stärkere Rechte haben, Behörden zu befragen und Dokumente zu fordern. Ab Mitte 2025, wenn das Amtsgeheimnis abgeschafft ist, werden diese Rechte auf alle Bürger ausgeweitet.
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Anleitung
Die Seite funktioniert, so erklärt Hametner, wie ein Mail-Provider: Man klickt auf „Anfrage stellen“ und wählt die entsprechende Behörde aus. Wie beim Verfassen eines Mails gibt man dann den Betreff ein. Darunter befindet sich ein Kasten mit Textbausteinen. Das „Sehr geehrte Damen und Herren“ und das „Mit freundlichen Grüßen“ sind ebenso vorab verfasst wie der Verweis auf den relevanten Paragrafen im Gesetz.
Dazwischen verfasst man die Anfrage – in „einfacher, präziser Sprache“, wie im Hinweistext nebenan empfohlen wird. Persönliche Daten sollte man nicht in die Anfrage hineinschreiben – denn das Dokument wird inklusive Antwort der Behörde später auf der Seite veröffentlicht. Man kann diese Funktion aber auch deaktivieren.
Die Anfrage wird also direkt über die Plattform verschickt, man muss sich dafür nicht extra registrieren. Die eigene Mail-Adresse gibt man an, um später Bescheid zu bekommen, wenn die Behörde geantwortet hat – oder darauf hingewiesen zu werden, wenn sie das binnen der vorgeschriebenen Frist (derzeit acht Wochen, demnächst vier) nicht gemacht hat.
Druck auf die Behörde
Von der Plattform wird man später noch gefragt, ob die Antwort zufriedenstellend war – war sie das nicht, dann wird auch das auf der Seite dargestellt. Dadurch entstehe, so Hametner, Transparenz, wie Behörden mit Anfragen umgehen.
Auf dem Beschwerdeweg begleitet die NGO ihre Nutzer aber nicht. Das gehe sich einerseits mit den Ressourcen nicht aus, erklärt Hametner, andererseits sei man nicht befugt, Rechtsberatung zu erteilen.
Einige NGOs, aber auch die Neos, hatten einen Informationsfreiheitsbeauftragten gefordert, der diese Aufgabe übernimmt – dass daraus nichts geworden ist, ist einer der größten Kritikpunkte am neuen Gesetz. „In vielen anderen Ländern zeigt sich, dass eine solche Institution gegenüber Behörden ein starkes Auftreten hat, um die Interessen der Bürger durchzusetzen“, sagt Hametner.
Die NGO ist aber schon aus eigenem Antrieb in vielen Fällen, die von allgemeinem Interesse sind, vor die Höchstgerichte gezogen – so hat sie beispielsweise durchgesetzt, dass der Eurofighter-Kaufvertrag oder auch Unterlagen zu Gegengeschäften, öffentlich werden.
➤ Mehr dazu: Eurofighter: Herausgabe der Kaufverträge erzwungen
Stärkere Nutzung
Auf fragdenstaat.at stehen aktuell rund 2.700 Anfragen online. Auf der deutschen Schwestern-Seite (fragdenstaat.de) sind es 250.000 – in Deutschland gilt die Informationsfreiheit bereits seit 2006.
Wie groß der Andrang in Österreich wird, wenn nicht mehr nur bestimmte Berufsgruppen, sondern alle Bürger nach Dokumenten fragen dürfen, ließe sich noch nicht abschätzen, sagt Hametner. „Aber ich gehe davon aus, dass die Bürger, sobald sie sich ihres Rechts auf Information bewusst werden, dieses auch stärker nutzen werden.“
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