Infofreiheit: Regierung sagt "Bye Bye" zum Amtsgeheimnis

Vizekanzler Kogler und Ministerin Edtstadler präsentierten Entwurf
Kogler und Edtstadler sprechen von "historischem Schritt": Geheimhaltung wird die Ausnahme, Transparenz die Regel.

"Bye, bye Amtsgeheimnis, hello Informationsfreiheit!" Mit diesem Satz ging Vizekanzler Werner Kogler am Mittwoch in den Ministerrat. Gemeinsam mit Verfassungsministerin Karoline Edtstadler wies der Parteichef der Grünen noch einmal darauf hin, dass mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz und der Zustimmung der SPÖ nunmehr ein "monumentaler Kulturwandel" angestoßen werde, der einer "Transparenz-Revolution" gleichkomme. 

Nach dem neuen Parteiengesetz und den verschärften Offenlegungspflichten von Spenden hätten sich beim Informationsfreiheitsgesetz nun alle "konstruktiven Kräfte im Land" zusammengetan - im Unterschied zu den "Krakeelern" (Kogler), die für welches Problem auch immer keine Lösungen anzubieten hätten.

Kogler und Edtstadler wiesen einmal mehr auf die sachliche und besonders die auf das inhaltliche Vorankommen bedachte Zusammenarbeit mit der SPÖ und hier insbesondere mit Jörg Leichtfried hin.

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"Geheimhaltung wird die Ausnahme, Transparenz ist die Regel", sagte Edtstadler und erinnerte an die Neuerungen, die das Gesetz ab 2025 bringen soll: 

Recht auf Auskunft 

Das Grundsystem bleibt. Alle Organe der Verwaltung, von Gerichten und der Gesetzgebung müssen aktiv informieren und Auskunft geben. Davon ausgenommen bleiben Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern, wobei die passive Auskunftspflicht auch hier gilt, sprich: Wenn sich Bürger in kleinen Gemeinden für Informationen aus der Gemeinde und Verwaltung interessieren, sind ihnen diese zu erteilen. Es entfällt lediglich die Pflicht, alles aktiv (z.B. auf der Gemeinde-Homepage) zu veröffentlichen. 

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Interpellationsrecht neu

Das Interpellationsrecht, also die verpflichtende Auskunft von Ministerien an Abgeordnete im Parlament, wird verbreitert, die Entschlagungsgründe verschärft. In Zukunft dürfen Ministerien Informationen nur dann schuldig bleiben, wenn schwerwiegende Ausnahmegründe vorliegen, also beispielsweise, wenn die nationale Sicherheit in Gefahr ist. Zudem muss ein Ministerium bzw. der Minister oder die Ministerin, an den die Anfrage gerichtet ist, prüfen, ob die Informationen nicht allenfalls "klassifiziert" weitergegeben werden können, sprich: Der- oder diejenige, die die Auskunft erhalten, müssen Vertraulichkeit wahren.

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Betroffene Unternehmen

Klargestellt wurde im nun überarbeiteten und mit der SPÖ akkordierten Gesetzesvorschlag auch, dass alle Unternehmen von der passiven Informationspflicht umfasst sind, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. 

Davon ausgenommen sind börsennotierte Unternehmen. 

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