Nach ZiB 2-Bericht: Kurz-Mitarbeiter zeigt Amtsmissbrauch an

Nach ZiB 2-Bericht: Kurz-Mitarbeiter zeigt Amtsmissbrauch an
Nächste Runde im Gefecht gegen die Justiz: Staatsanwälte könnten geheime Akten geleakt haben, argwöhnt die ÖVP.

Ein Bericht der ZiB 2 vom Montag Abend hat ein juristisches Nachspiel. Jener Mitarbeiter von Bundeskanzler Selbastian Kurz, der im Zentrum der Schredder-Affäre steht, hat Anzeige wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs erstattet. Das gab die ÖVP am Dienstag am Nachmittag bekannt.

In der ZIB 2 sei "ausdrücklich und wörtlich" aus einem Vorhabensbericht der Wirtschafts- & Korruptionsstaatsanwaltschaft zitiert worden. "Darüber hinaus wurde – offensichtlich aus einem Protokoll – aus einer Besprechung im Justizministerium zitiert", heißt es in der ÖVP-Mitteilung. Es handle sich um einen Akt beziehungsweise Aktenstücke, die dem Amtsgeheimnis unterliegen. Die Weitergabe an Medien sei Amtsmissbrauch.

"Eingeschränkter Personenkreis"

Es sei klar, dass "nur ein eingeschränkter Personenkreis Zugang zu diesen Aktenstücken hatte, insbesondere die mit dem Akt befassten Personen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, allenfalls der Staatsanwaltschaft Wien, allenfalls der Oberstaatsanwaltschaft Wien".

Die Vorgeschichte: Im Sommer 2019 hatte Arno M., ein Mitarbeiter von Kanzler Sebastian Kurz, fünf Druckerfestplatten aus dem Kanzleramt zum Schreddern zur Firma Reißwolf gebracht. Infolge dieses fragwürdigen Vorgangs ist eine Anzeige bei der Soko-Ibiza eingegangen. Arno M. wurde von der Polizei an seinem damaligen Arbeitsplatz in der ÖVP-Zentrale abgeholt und zu einer "freiwilligen Nachschau" in seine Wohnung gebracht. Die Polizei hat die Wohnung durchsucht.

Hinweise auf Auftraggeber

Genau an diesem Punkt setzt die Kritik der Korruptionsstaatsanwaltschaft an, über die die ZiB 2 am Montag berichtete. Einer der ermittelnden Polizisten hat 2015 auf einer ÖVP-Gemeinderatsliste kandidiert. Er soll bei den Ermittlungen in der Schredder-Affäre "problematische Handlungen" gesetzt haben, weil er Arno M.s Laptop, der sich in der ÖVP-Zentrale befand, nicht beschlagnahmt hatte, ebenso wenig das Handy. Man hätte auf den Geräten Hinweise auf den Auftraggeber für das außerhäusliche Schreddern finden können, argwöhnt die WKStA.

Das Innenministerium weist die Kritik zurück: Die Staatsanwältin habe keinen Auftrag erteilt, Laptop und Handy zu beschlagnahmen.

Die WKStA sagt, sie habe keine Akten weitergegeben.

Kommentare