Nach Wahl-Marathon: Welche türkis-blauen Reformprojekte jetzt anstehen
Vier Landtagswahlen, vier deutliche Siege für die Landeshauptleute. Die Wähler haben die Macht der Länder gefestigt.
Was heißt das für die nun bevorstehende Reform-Phase der Bundesregierung?
In den kommenden Monaten, die wahlfrei und damit wahlkampffrei sind, stehen drei Themenkomplexe zwischen Bundesregierung und Ländern an.
Sozialversicherung
Türkis-Blau will die Sozialversicherungsträger von derzeit 22 auf maximal fünf zusammenlegen. Das größte Thema mit den Ländern wird die Abschaffung der neun Landes-Gebietskrankenkassen. Der Kompromiss mit – zumindest den ÖVP-regierten – Ländern ist im Regierungsprogramm vorgezeichnet. Die neue Österreichische Krankenkasse (ÖKK) wird Landesstellen bekommen, und diese Landesstellen haben weiterhin „Budgetautonomie“. Diese wird ihnen gesetzlich garantiert. Weiters: Die Krankenkassenbeiträge, die die Arbeitnehmer eines bestimmten Landes abliefern, verbleiben in diesem Bundesland. Das begünstigt Länder mit hohem Lohnniveau und niedriger Arbeitslosigkeit (z. B. Vorarlberg, Tirol, OÖ).
Die Ärzteverträge werden künftig nicht mehr länderweise, sondern von der neuen ÖKK mit der Bundes-Ärztekammer ausgehandelt. Es gibt aber regionale Zu- und Abschläge, um zum Beispiel Anreize für Landärzte zu finanzieren.
Föderalismus
Das Ziel lautet, den Artikel 12a der Bundesverfassung abzuschaffen. Die Länder sind dafür. Die Frage ist, ob Reformminister Josef Moser den Ländervorschlag akzeptiert. Moser wird Mitte Mai bei der Landeshauptleutekonferenz zu Gast sein. Die gemischten Kompetenzen im Artikel 12a sollen eindeutig entweder dem Bund oder den Ländern zugeordnet werden. Der finanziell bedeutendste Brocken sind die Krankenanstalten. Die Länder bestehen darauf, die Spitäler zu behalten.
Nun liegen aber Sparpotenziale im Gesundheitsbereich laut Experten weniger im Zusammenlegen der Krankenkassen (die geplante Leistungsharmonisierung kostet anfangs sogar deutlich mehr), sondern darin, das Patienten-Verschieben zwischen Ambulanzen und Arztpraxen abzustellen. Wie der KURIER aus ÖVP-Landeskreisen erfuhr, gehen die Länder davon aus, dass sie in Zukunft diese „Steuerung aus einer Hand“ übernehmen werden, indem die ÖKK-Landesstellen eine gesetzliche Budgetautonomie bekommen, und die Spitäler bei den Ländern bleiben. Ob Moser damit einverstanden sein wird, sei die „spannende Frage“, heißt es.
Weiterer bedeutender Punkt im Artikel 12a ist das „Armenwesen“, sprich: die Mindestsicherung. Da haben die Länder dem Bund zuletzt in Aussicht gestellt, dass sie sich auf ein einheitliches Modell einigen und dieses der Bundesregierung vorschlagen würden.
Pflege & andere Geldsorgen
Am meisten Zores zwischen Bund und Ländern gibt es ums Geld. Die Länder werfen dem Bund vor, sie mit verschiedenen Maßnahmen in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen, sodass die Länder den innerösterreichischen Stabilitätspakt zur Einhaltung der Budgetziele nicht erfüllen können.
Der größte Brocken sind die Pflegekosten. Die Abschaffung des Pflegeregresses kostet die Länder bis zu 600 Millionen Euro pro Jahr. Der Bund hat aber nur einmalig 100 Millionen als Ausgleichszahlung vorgesehen.
Da circa ein Drittel der Steuereinnahmen des Bundes an Länder und Gemeinden gehen, kosten Steuersenkungen die Länder Geld. Sie verlangen vom Bund nun 285 Millionen, weil der Bund eine Steuersenkung für Familien („Familienbonus“) und für Herbergsbetriebe (zehn statt 13 Prozent Mehrwertsteuer auf Nächtigungen) eingeführt hat.
Darüber hinaus hat der Bund die Anschubfinanzierung für den Ausbau von Kindergärten im Budget 2019 gestrichen. Bisher betrug sie 52 Millionen Euro im Jahr.
Die Kosten für die neuen Deutschklassen hat der Bund inzwischen zwar reduziert, aber ausdebattiert ist die Sache noch nicht.
In Summe verlangen die Länder mehr als eine Milliarde Euro vom Bund.
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