Nach VfGH-Urteil: Der Kanzler, der ORF und die Macht

Kommandozentrale: Im sogenannten Gremiensitzungssaal tagt der Stiftungsrat, der den Kurs des ORF maßgeblich mitbestimmt
Der Verfassungsgerichtshof hat Teile des ORF-Gesetzes aufgehoben, weil die Regierung zu viel Einfluss hat. Juristisch könnte man das leicht lösen. Politisch ist die Sache komplizierter.

Zumindest das Datum ist leicht zu merken: der 10. 10. An diesem Tag veröffentlichte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) 2023 ein Erkenntnis, das in vielerlei Hinsicht bemerkenswert war. Es ging um den ORF und die Macht des Bundeskanzlers. Und für die Höchstrichter ist es nun erwiesen, dass die Regierung zu viel Einfluss auf jene Gremien hat, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk führen.

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Worum geht es genau?

Dem VfGH missfällt die Zusammensetzung von Stiftungs- und Publikumsrat, sie verstoße gegen das „Unabhängigkeits- und Pluralitätsgebot“. Man kann das leicht an Zahlen festmachen: Im Stiftungsrat, dem wichtigsten Gremium im ORF, darf die Regierung neun Personen bestellen, während Parlamentsparteien und Publikumsrat nur je sechs Mitglieder entsenden.

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