"Wozu braucht es im ORF politische Freundeskreise?" Höchstrichter verlangen Auskunft

ORF-Zentrum
Die öffentliche Verhandlung am Dienstagvormittag kreiste um eine Frage: Wie unabhängig sind die Räte von der Politik?

Es gab schon einmal dankbarere Aufgaben für die beiden medienjuristischen Vertreter des Bundeskanzleramts, Matthias Traimer und Michael Kogler. Sie hatten am Dienstagvormittag vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Regierung in Sachen ORF zu vertreten. Konkret: Sie mussten darlegen, dass die Vorwürfe, das oberste ORF-Gremium, der Stiftungsrat, hänge am Gängelband der Parteien und insbesondere der Regierung, nicht zuträfen. Auf der Gegenseite: Florian Philapitsch, ehemaliger Jurist in der Medienbehörde KommAustria und nun für das Burgenland tätig. In der Funktion hatte er einen Antrag beim VfGH eingebracht, der am Dienstag öffentlich verhandelt wurde.

Bei den Fragen der Verfassungsrichter zeigte sich ein für die Regierungsseite unangenehmer Hang zu sehr kritischen Fragen. Etwa zu den politischen Freundeskreisen im ORF-Stiftungsrat. Die 35 Mitglieder sind formal unabhängig von der Politik, dennoch schließen sie sich zu sogenannten Freundeskreisen zusammen. Dass diese etwa bei Generaldirektorswahlen genau im Paket abstimmen, ließ auch die Höchstrichter die Augenbrauen hochziehen.

Erst im Vorjahr hatte der VfGH ein wegweisendes Urteil in Sachen ORF gefällt: Damals wurde die bisherige Gebührenfinanzierung als verfassungswidrig beurteilt. Die Folge: Ab 2024 müssen alle Haushalte eine ORF-Gebühr leisten.

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Wie sich zeigte, hatten die Richter äußert konkrete Fragen zur politischen Unabhängigkeit des Gremiums.

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