Nach Rücktritt: Kein Geld für Strache

Austrian Vice Chancellor Heinz-Christian Strache addresses the media in Vienna
Die Freiheitlichen räumen die Ministerien. So geht es mit Hofer, Kickl, Kunasek und Hartinger-Klein weiter

„Grüß Gott! Ich bin unter dieser Mobilnummer nicht mehr erreichbar. Warum? Das fragen Sie bitte Sebastian Kurz. Dankeschön und auf Wiederhören.“

Diese Spitze in Richtung des ehemaligen Koalitionspartners konnte sich ein Sprecher von Ex-Verkehrsminister Norbert Hofer zum Abschied nicht verkneifen. Ansonsten sind die freiheitlichen Kabinette ganz damit beschäftigt, die Ministerien zu räumen. Doch wie geht es mit Strache, Hofer und Co. weiter?

Das ist vor allem bei Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache offen. Privat dürfte es nach der Ibiza-Affäre laut Boulevard recht turbulent zugehen. Aber auch finanziell hat sein Rücktritt Folgen.

Politikern, die während ihrer Amtszeit einem Berufsverbot unterliegen (Mitglieder von Bundes- oder Landesregierung, Klubobleute, Nationalratspräsidenten), steht nach dem Ausscheiden eine Fortzahlung von 75 Prozent ihrer Aktivbezüge plus Sonderzahlungen für sechs Monate zu. Allerdings nur – und das ist im Falle Straches entscheidend – wenn sie keinen Anspruch auf andere Bezüge haben.

Anspruch auf Mandat

Strache hat ein Rückkehrrecht in den Nationalrat und damit Anspruch auf ein Nationalratsmandat. Damit ist die Bezügefortzahlung hinfällig – unabhängig davon, ob er das Nationalratsmandat annimmt oder nicht. Nach seiner formalen Ablöse hat er acht Tage Zeit, seinen Nationalratssitz einzufordern. Was er allerdings nicht tut, wie ein Sprecher dem KURIER bestätigt hat. Sonst müsste die FPÖ-Abgeordnete Andrea Schartel, die Straches Mandat geerbt hat, den Nationalrat verlassen.

Durch seinen Verzicht entgehen Strache 8.931 Euro monatlich an Abgeordnetengehalt. Als Vizekanzler mit Ressort (Beamten und Sport) verdiente er immerhin 19.648 Euro.

Ebenfalls auf sein Mandat verzichten wird der zurückgetretene FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus. Er kommt allerdings in den Genuss einer Bezügefortzahlung, da seine Funktion direkt mit dem Mandat verknüpft ist und er beides gleichzeitig zurücklegt, wie Parlamentsexperte Werner Zögernitz erklärt. (In einer früheren Version dieses Artikels stand, Gudenus hätte mit dem Mandatsverzicht keinen Anspruch auf Fortzahlung. Das ist unrichtig. Wir bedauern.)

Die Ex-Minister Herbert Kickl, Norbert Hofer und Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs werden hingegen in den Nationalrat zurückkehren. Dafür müssen die Abgeordneten Ricarda Berger, Alois Kainz und Christian Ries ihren Platz im Hohen Haus räumen.

Verteidigungsminister Mario Kunasek kam aus dem steirischen Landtag in die Bundesregierung. Ein Rückkehrrecht dorthin hat er nicht. Dieses „gilt nur für Mitglieder der Landesregierung“, sagt ein Sprecher des steirischen Landtags. Um in das Landesparlament zurückzukehren, müsste ein FPÖ-Mandatar freiwillig für ihn Platz machen. Solange das nicht passiert, hat der scheidende Verteidigungsminister Anspruch auf eine Bezügefortzahlung in der Höhe von 13.396 Euro.

Dasselbe gilt für Sozialministerin Beate Hartinger-Klein. Sie kam aus der Privatwirtschaft (sie hatte ein Consulting-Unternehmen) und könnte dorthin zurückkehren. Aber solange sie keine aufrechten Bezüge hat, hat sie sechs Monate lang Anspruch auf Fortzahlung. Sofern sie diese beantragt.

Keine Bezügefortzahlung gibt es, wenn Anspruch auf Pension besteht. Auch wenn diese niedriger ist als die Fortzahlung.

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