Nach Beschwerde: Karmasin erhält nun doch Akteneinsicht zur Umfrage-Affäre
Sophie Karmasin bekommt in einem gegen sie von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) laufenden Verfahren nun doch vollständige Akteneinsicht. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab der ehemaligen ÖVP-Familienministerin nach einer von ihr angestrengten Beschwerde Recht, berichtete die Presse vorab am Sonntag.
Karmasin war im Mai bereits wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen nicht rechtskräftig schuldig gesprochen worden.
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Ermittelt wird gegen sie noch in der Umfrageaffäre. Die Behörde hatte der Ex-Ministerin im August 2022 erklärt, es werde in Bezug auf die Angaben der Kronzeugin Sabine Beinschab noch gar kein Ermittlungsverfahren geführt. Erst ein halbes Jahr später hieß es, man ermittle. Erst dann wurde ihr die Akteneinsicht erlaubt.
Per Beschluss stellt das OLG nun fest, dass Karmasin durch die WKStA zweifach „in ihrem subjektiven Recht“ verletzt worden sei. Die "zeitnahe Herstellung einer Aktenabschrift" sei unterlassen worden, zudem sei eine Rechtsbelehrung unterblieben.
Der Beschwerde wurde damit Folge gegeben, der von Karmasin angefochtene Gerichtsbeschluss (das Landesgericht Wien hatte zunächst der WKStA Recht gegeben) wird aufgehoben. Gegen den OLG-Beschluss ist kein Rechtsmittel mehr möglich.
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