Im Mittelpunkt standen die Fragen, ob Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser tatsächlich den Geheimnisverrat begangen hat und seinem besten Freund, Walter Meischberger, die Bietersumme der Konkurrenz verraten hat. Und ob das Konto in Liechtenstein mit der Nummer 400.815, auf dem 2,5 Millionen Euro von der Buwog-Provision (sie machte insgesamt 9,6 Millionen Euro aus) landeten, tatsächlich Grasser gehört. Grasser und einigen anderen Angeklagten drohen im schlimmsten Fall zehn Jahre Haft. Seit elf Jahren beteuern Grasser und Meischberger ihre Unschuld. Beide kämpften mit unkonventionellen Mitteln vor Gericht.
Nach wichtigen Zeugenaussagen, etwa als der Hauptbelastungszeuge Michael Ramprecht seine Aussage gemacht hatte, gab Grasser gerne eine mehrstündige Stellungnahme ab, in der er die Zeugenaussagen aus seiner Sicht analysierte. Meischberger wiederum schildert den Prozess auf einer eigenen Homepage (www.derbuwogprozess.at).
Akribisch arbeitete Richterin Marion Hohenecker die Causa sowie den zweiten Anklagepunkt – die Einmietung des Finanzamtes in den Terminal Tower in Linz – auf.
Einzig so mancher Schöffe hielt bei der Liebe zur Genauigkeit nicht durch: Von anfangs zehn Schöffen blieben am Ende nur vier übrig.
Was bei Juristen zuletzt für Diskussionsstoff sorgte, ist die lange Bedenkzeit, die sich Hohenecker mit den Schöffen nahm. Am 15. Oktober schloss die Richterin die Hauptverhandlung – mehr als sechs Wochen haben die Angeklagten nun auf den Termin für die Urteilsverkündung gewartet.
Warum ist das von Relevanz? Die Schöffen sollten komplett unbeeinflusst von Außeneinwirkungen zum Urteil kommen. Kann man das nach einer so langen Beratungszeit noch behaupten? Schwer vorstellbar. Denn so abgeschottet wie in den USA werden die Schöffen hierzulande nicht.
In Deutschland ist es gesetzlich verankert, dass ein Urteil spätestens elf Tage nach Schließung der Hauptverhandlung verkündet werden muss. Ursprünglich war das Urteil für 20. November geplant, dann kam der Lockdown dazwischen.
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