Moser pocht auf großflächige Gesetzesaufhebung

Moser pocht auf großflächige Gesetzesaufhebung
Trotz Kritik von Verfassungsrechtlern. Opposition spricht von einer "populistischen Ankündigung".

"Will Moser unser Rechtssystem in die Luft sprengen?", fragte sich Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk im KURIER-Gespräch. Und er war nicht der einzige, der verwundert auf die Ankündigung von Justizminister Josef Moser (ÖVP) reagierte, im Zuge der Deregulierungsoffensive der Bundesregierung sämtliche vor dem 1. Jänner 2000 kundgemachten Gesetze und Verordnungen des Bundes aufzuheben (es sei denn, ein Ministerium pocht auf die Beibehaltung der Rechtsvorschrift) - mehr dazu hier.

Moser zeigte sich davon am Montag jedoch unbeeindruckt. Er beharre auf die Dereguliergunsoffensive, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums der APA am Montag.

Zur Expertenkritik an der Vorgangsweise verwies man im Ministerium auf die persönlichen Erfahrungen Mosers in früheren Rechtsbereinigungsgremien. Dort sei der entgegengesetzte Weg gegangen und nach einzelnen aufzuhebenden Bestimmungen gefragt worden; mit dem Effekt, dass über Details eines einzelnen Gesetzes stunden- und tagelang diskutiert worden sei, ohne wirklich weiterzukommen.

Alles, was älter als 18 Jahre ist...

Moser will stattdessen noch im ersten Halbjahr 2018 sämtliche Vorschriften des Zivil-, Straf-und Verwaltungsrechts mit einem Streich außer Kraft setzen lassen, die älter als 18 Jahre alt sind und nicht von den Ministerin als weiter notwendig eingemeldet werden. Vor dem Beschluss soll der Verfassungsdienst - der nun nicht mehr im Bundeskanzleramt, sondern bei Moser ressortiert - auch noch eine Liste erstellen, was dadurch an Gesetzen alles aufgehoben würde. Allfällige Lücken vielleicht doch noch notwendiger Regelungen will Moser durch die Begutachtung seines Deregulierungsgesetzes schließen.

Im Ministerium versicherte man, dass vor der Aufhebung so viele Instanzen eingebunden würden, dass nichts passieren könne. "Die Wahrscheinlichkeit geht gegen Null, dass ein Gesetz vergessen wird", so die Sprecherin des Ministers. Wichtig sei Moser auch der zweite Schritt: Im zweiten Halbjahr 2018 sollen die noch übrigen Rechtsvorschriften auf ihre Notwendigkeit, Übererfüllung von EU-Recht oder Klarheit geprüft werden.

Bei Experten stößt dies auf deutliche Skepsis. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Maßnahme wirklich funktionieren wird", warnte Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk im KURIER vor "unabsehbaren Folgen".

Kritik gibt es auch am Plan, das "Übergangsgesetz" von 1920 aufzuheben, wonach bestimmte Gesetzesmaterien des Bundes eine Zustimmung der Länder erfordern und umgekehrt. Obwexer warnte vor Konflikten, und Funk griff auch hier zu deutlichen Worten: "Jetzt wählt man die Lösung von Alexander dem Großen mit dem Gordischen Knoten - einfach mit dem Schwert durchschlagen. Nur ist das für mich die denkbar unintelligenteste Lösung."

"Populistische Ankündigung"

Seitens der Opposition meldete sich die Liste Pilz zu Wort. "Hinter dieser populistischen Ankündigung kann sich ein Kahlschlag für Verbraucher-, Mieter- und Umweltschutz verbergen", warnte Klubobmann Peter Kolba in einer Aussendung: "Es ist nicht anzunehmen, dass Moser das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch aus 1811 oder die Zivilprozessordnung aus 1895 abschaffen will. Aber es würde dem Spin dieser Regierung entsprechen, auf diesem Weg Schutznormen für die strukturell Schwächeren dieser Gesellschaft abzuschaffen oder aufzuweichen."

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