Mindestsicherung: Was genau ist das "Vorarlberger Modell"?

Mindestsicherung
Bei Integrations- und Arbeitsverweigerung werden Leistungen gekürzt - daran will sich jetzt auch Sozialminister Stöger orientieren.

Wer sich als anerkannter Flüchtling nicht genug um seine Integration kümmert, dem wird die Leistung gekürzt - das ist der Kern des Vorarlberger Mindestsicherungsmodells. Dieser Ansatz wird seit Jahresanfang angewendet, eine offensichtliche Integrationsverweigerung gab es noch nicht. Laut Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) haben bisher alle Betroffenen die Integrationsvereinbarung unterfertigt.

Sozialminister Stöger hatte am Sonntag in der ORF-Pressestunde erklärt, er könne sich eine Anpassung der Mindestsicherung an das "Vorarlberger Modell" vorstellen.

Eineinhalbseitige Integrationsvereinbarung

Das Land Vorarlberg hat die eineinhalbseitige Integrationsvereinbarung im Februar eingeführt und rückwirkend zum Jahresanfang an die Mindestsicherung gekoppelt. Bei der Antragstellung auf Mindestsicherung ist auch die Integrationsvereinbarung zu unterschreiben. In dieser wird unter anderem auf die Regeln der Demokratie hingewiesen, auf das in Österreich herrschende Gewaltverbot (auch in der Familie), den Vorrang staatlicher Gesetze vor den Regeln der Religion oder auch die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Ebenso wird deutlich gemacht, was sich das Land an Integrationsleistungen erwartet: Spracherwerb, Aneignung von Kenntnissen über die Grundwerte der österreichischen Gesellschaft sowie die Bereitschaft zur Arbeit.

Sollten die Leistungen - unter anderem ein Deutschkurs im ersten Jahr - nicht erbracht werden, zieht das Sanktionen nach sich. "Diese reichen von Strafen über Leistungskürzungen bis hin zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen", heißt es in dem Papier. Bis Anfang September wurde die auch in der jeweiligen Muttersprache vorliegende Integrationsvereinbarung 703 Asylberechtigten vorgelegt, die Unterschrift verweigert hat laut Wallner noch niemand. "Wir können zum jetzigen Zeitpunkt sagen: Die Integrationsvereinbarung funktioniert", so der Landeshauptmann.

Zum Jahresende werde geprüft, inwieweit die einzelnen Asylberechtigten die Abmachung erfüllt haben. Dann könne man auch Aussagen darüber treffen, wie viele Sanktionen ausgesprochen werden mussten, sagte Wallner. Das Land jedenfalls halte sich an seinen Teil der Vereinbarung und biete Plätze in diversen Kursen in ausreichendem Maß an.

Deckelung in Vorarlberg nicht vorgesehen

Eine Deckelung der Mindestsicherung hat die schwarz-grüne Vorarlberger Landesregierung bisher nicht vorgesehen. Um die Kosten im Rahmen zu halten, wollte das Land vor allem beim Thema Wohnen Maßnahmen setzen. Der Vorschlag, die Mindestsicherung bei 1.500 Euro (inklusive 25 Prozent der Wohnkosten) mit zusätzlicher Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten zu begrenzen, ist für Wallner aber akzeptabel, auch eine verstärkte Umstellung auf Sachleistungen sei im Sinne des Landes. Spätestens bis Jahresende müsse eine tragfähige Bund-Länder-Vereinbarung auf den Weg gebracht werden, fordert Wallner.

Kommentare