Mildes Omikron? Impfpflicht laut Juristen "weiterhin vertretbar“

Mildes Omikron? Impfpflicht laut Juristen "weiterhin vertretbar“
Spitäler sind derzeit nicht überlastet. Damit das nicht wieder passiert, sei die Impfpflicht als Vorsorge-Maßnahme zulässig, sagt Peter Bußjäger. Vierter Stich dürfte im Sommer fällig werden.

Mehrere Landeshauptleute haben zuletzt die Impfpflicht infrage gestellt: Aufgrund der milderen Omikron-Variante sei zu prüfen, ob sie noch verhältnismäßig sei.

Der KURIER hat bei Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Peter Bußjäger nachgefragt: Dieser ist der Ansicht, dass die Impfpflicht so, wie sie derzeit geplant ist, weiterhin vertretbar sei. „Der Staat darf präventiv handeln und Vorsorge treffen. Wir müssen nicht unmittelbar vor einer neuen Welle stehen, wo es vielleicht schon zu spät ist“, erklärt der Innsbrucker Uni-Professor.

Das bestätigt auch sein Fachkollege Bernd-Christian Funk: Die Impfpflicht ziele auf einen längeren Zeitraum ab - nicht nur auf den Moment. Wird die Impfpflicht erst im Spätsommer oder im Herbst "scharf" gestellt, könnte es bereits zu spät sein. 

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