"Das ist eines Bundespräsidenten unwürdig"
Der Freiheitliche Norbert Hofer würde die aktuelle Regierung entlassen, wenn er in die Hofburg einzieht. Das hat der FPÖ-Präsidentschaftskandidat unmissverständlich in den Vorarlberger Nachrichten angekündigt: "Wenn die Regierung bei ihrem Kurs bleibt, in der Flüchtlingsfrage, bei der Pflege, der Wirtschaft und den Spitälern, würde ich ein Gespräch mit ihr führen. Wenn das nicht taugt, steht am Ende die Entlassung an."
Dürfte der Bundespräsident das? "Rein rechtlich kann er das tun. Er braucht dafür rechtlich gesehen auch keine Begründung abgeben. Es wäre allerdings realpolitisch eine Abkehr von den üblichen Usancen. So etwas hat es in der Zweiten Republik noch nie gegeben", erläutert Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk dem KURIER.
"Nicht zu Ende gedacht"
Zudem müsse man das Vorhaben zu Ende denken. Denn der Bundespräsident müsse ja dafür sorgen, dass eine funktionsfähige Regierung zustande kommt. Würde Hofer beispielsweise Blau-Schwarz angeloben, wäre dafür gegenwärtig keine Mehrheit im Parlament vorhanden. Dann würde es im Nationalrat ein Misstrauensvotum gegen diese neue Regierung geben – und das Prozedere müsste von Neuem beginnen, so Funk.
In der politischen Praxis würde der Umstand, dass sich keine Mehrheit für eine Regierung findet, aber wohl unweigerlich zu einem Neuwahl-Beschluss im Parlament führen.
Parteipolitisches Kleingeld
ÖVP-Generalsekretär Peter McDonald verurteilt Norbert Hofers Ankündigung im KURIER-Gespräch scharf: "Das geht gar nicht, dass man als Bundespräsident versucht, Parteipolitik zu machen." Es sei "eines Bundespräsidenten unwürdig, parteipolitisches Kleingeld zu wechseln", in dem er "eine ihm nicht genehme Bundesregierung abberuft" – oder eine solche nicht angelobe.
Damit spielt McDonald auf die Aussagen von Ex-Grünen-Chef Alexander Van der Bellen an.
Der Hofburg-Anwärter hat ja erklärt, er würde FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache wegen seiner europapolitischen Haltung nicht zum Bundeskanzler küren, sondern in einem solchen Fall neuerlich wählen lassen.
Khol: Verfassung hüten
ÖVP-Präsidentschaftskandidat Andreas Khol – im Zivilberuf Professor für Verfassungsrecht – sieht es als Aufgabe des Bundespräsidenten an, im Ernstfall die Verfassung zu hüten. Die "Abschaffung von leitenden Prinzipien der Verfassung" einfach hinzunehmen, hält Khol – im Gegensatz zu SPÖ-Präsidentschaftskandidat Rudolf Hundstorfer – für falsch: "Eine solche Regierung würde ich nicht angeloben." Grundsätzlich ist Khol jedoch strikt dagegen, dass der Bundespräsident versucht, Wahlergebnisse zu korrigieren. "Ich würde den Vertreter der stärksten Partei mit der Regierungsbildung beauftragen und angeloben."
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