Luxusautos und teure Anzüge: Anklagebehörde schießt sich auf Pecik ein

Im Ermittlungsverfahren rund um den ehemaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) kürzlich begonnen, das Handy des Investors und früheren Telekom-Austria-Aufsichtsrats Ronny Pecik auszuwerten. Pecik steht im Verdacht, dem früheren Amtsträger Schmid strafrechtlich relevante Vorteile gewährt zu haben, indem er ihm Luxussportwagen aus seinem Fuhrpark für Reisen überließ und maßgeschneiderte Anzüge für Schmid bezahlt haben soll.
Der Vorwurf gegen Pecik lautet, er habe sich mit Schmids Unterstützung mehr Einfluss bei der Telekom Austria verschaffen wollen, bei der die Republik Österreich Kernaktionär ist. Zuständig ist das Finanzministerium.
Indes bestreitet Pecik die Vorwürfe und hat die Einstellung des Ermittlungsverfahrens beantragt. Er brachte vor, dass Schmid als Zugang zum Finanzminister nicht erforderlich gewesen sei, weil er, Pecik, selbst direkten Kontakt zum früheren Finanzminister Hans-Jörg Schelling hatte. „Pecik sei mit Schmid in erster Linie privat befreundet gewesen. Die vermeintlich gewährten Vorteile seien rein aufgrund dieser Freundschaft erfolgt“, wird Peciks Vorbringen in einer WKStA-Stellungsnahme zusammengefasst. So habe man auch „über höchst intime private Themen gesprochen“ – etwa (…) über Schmids „angebliche Kokainabhängigkeit“.
Außerdem sei Pecik generell großzügig, das unentgeltlich Verleihen der Fahrzeuge sei nichts Ungewöhnliches gewesen. Aber den Maßschneider habe er Schmid nur vermittelt, es war keinesfalls von Pecik beabsichtigt, die Anzüge für Schmid zu bezahlen. Auch verschweige Schmid Informationen, die Pecik entlasten. „Teilweise lüge Schmid, um in den Genuss der Kronzeugenregelung zu kommen“, so die Behauptung. Pecik hat die Einstellung des Verfahrens beantragt. Die WKStA lehnt das ab. Sie erwartet im Verfahren „Ermittlungsergebnisse, die eine weitere Klärung der dem Pecik vorgeworfenen Straftat und eine Intensivierung des Tatverdachts erwarten lassen können“.
Fakt ist: Die WKStA hat bereits rund 2.500 Chats zwischen Pecik und Schmid von Schmids Handy ausgewertet. Der Chatverlauf umfasst den Zeitraum Februar 2015 und Jänner 2019. Die WKStA räumte zwar ein, dass Pecik sich Termine beim Finanzminister Schelling direkt besorgte, aber „des Öfteren über Schmid“.
„Pecik hatte größtes Interesse an der Zusammenarbeit mit der Republik Österreich als zweite Großaktionärin der Telekom Austria, zumal er die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden anstrebte und den (damals amtierenden) AR-Chef Wolfgang Ruttenstorfer ablösen lassen wollte“, so die WKStA. Das würden die Chats und Schmids Aussage „nahelegen“.
Kein enger Freund?
„Die vorliegenden Beweisergebnisse lassen derzeit keinen anderen Schluss zu als den, dass es Pecik ein Anliegen war, über Schmid regelmäßig unmittelbare und zeitnahe Informationen aus dem Finanzministerium zu erhalten und andererseits Einfluss auf das BMF zu erhalten, in eventu noch auszubauen, und Schmid in diesem Konnex (ungebührliche) Vorteile zu gewähren“, behauptet die WKStA in ihrer „Ablehnenden Stellungnahme“ an das Landesgericht Wien.
„Aus diesen Beweisergebnissen lässt sich in keiner Weise die von Pecik betonte enge (private) Freundschaft ableiten. Vielmehr betraf der Kontakt zumeist den beruflichen Kontext der beiden Beschuldigten.“ Das weitere Vorbringen Peciks, wonach Schmid mit ihm über höchst intime private Themen wie seine angebliche Kokainabhängigkeit gesprochen habe, sei „weder durch irgendein Beweismittel belegt noch relevant“.
Die WKStA merkt aber auch an, „dass es schwer nachvollziehbar ist, wieso Pecik einer ihm bekanntermaßen „stark kokainabhängigen“ Person seine teuren und hochmotorisierten Luxussportwagen für mehrere Tage überlassen sollte, zumal dies nicht nur eine erhebliche Gefahrenquelle für zahllose Verkehrsteilnehmer, sondern besonders für sein Eigentum eröffnen würde“.
Abschließend hält die WKStA fest, „dass sich nach derzeitiger Aktenlage zwischen Pecik und Schmid rund um das Jahr 2015 ein beruflich-freundschaftliches Verhältnis entwickelt hat“. „Das Vorliegen eines freundschaftlichen Verhältnisses schließt die Gewährung und Annahme eines Vorteils aber nicht aus“, so die WKStA. Es bestünden „keine Anhaltspunkte, dass Schmid die Unwahrheit sage oder gewisse Umstände verschweigen würde“.
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