Lockdown nur für Ungeimpfte ist rechtlich möglich

Lockdown nur für Ungeimpfte ist rechtlich möglich
Laut Verfassungsjurist ist auch denkbar, dass Negativ-Tests nicht mehr als Eintrittskarte akzeptiert werden. Deutschland plant das bereits.

Ein brisantes Papier des deutschen Gesundheitsministers Jens Spahn wurde am Mittwoch von der Welt veröffentlicht: Demnach ist geplant, Menschen ohne Impfung von Teilen des öffentlichen Lebens – etwa Gastronomie oder Veranstaltungen – auszuschließen. Auch, wenn sie negativ getestet sind.

Gleichzeitig könnte das allgemeine Gratis-Testangebot Mitte Oktober enden. Schnelltests sollen nur noch für Personen kostenlos sein, die sich nicht impfen lassen können (aus gesundheitlichen Gründen oder Kinder).

Unterstützung erhält der CDU-Politiker von den Grünen. „Ab dem Zeitpunkt, wo allen Menschen ein Impfangebot gemacht worden ist, sollte ein Paradigmenwechsel erfolgen. Das heißt: Geimpfte erhalten alle Freiheiten zurück und für Ungeimpfte gelten verschärfte Regeln“, erklärt der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha.

Plausibel

Und Österreich? Auch hier mehren sich die Stimmen, dass das Gratis-Testangebot nicht ewig finanzierbar sei. Zuletzt äußerten sich Tirols Landeshauptmann Günther Platter und die nö. Ärztekammer entsprechend.

Und auch in Österreich wären Einschränkungen für Ungeimpfte (bzw. Nicht-Immune) rechtlich möglich, sagt Christoph Bezemek, Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät in Graz, im KURIER-Gespräch:

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