Das sind die neuen Corona-Hilfen

++ HANDOUT ++ PK "STANDORT UND BESCHÄFTIGUNG": ARBEITSMINISTER KOCHER / FINANZMINISTER BLÜME
Ab Montag gilt ein österreichweiter Lockdown. Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsminister Kocher erklären die neuen Hilfen.

Finanzminister Gernot Blümel, Arbeitsminister Martin Kocher und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer über die Unterstützungshilfen der Regierung. 

Aufgrund der aktuell verkündeten Maßnahmen werden weiter Hilfsinstrumente "scharf geschalten", so ÖVP-Finanzminister Blümel eingangs. "Wenn Fehler passiert sind, dann tut mir das leid", so der Minister auf Nachfrage, ob die Regierung Fehler begangen hat in der Pandemiebekämpfung. "Es ist für uns alle herausfordernd und hochfrustrierend." Seine Aussagen aus dem Herbst, "die Pandemie ist vorbei", will Blümel auf Nachfrage nicht revidieren. Die Pandemie sei in wirtschaftlichen Belangen zum nämlichen Zeitpunkt auch tatsächlich beendet gewesen. Wie auch alle Wirtschaftsforschungsinstitute und die EU-Kommission sagten, so Blümel.

Die wirtschaftlichen Hilfen werden nur funktionieren, wenn sich alle an die Regeln halten, so Blümel - der damit auch Strafen und Rückerstattungen in Aussicht stellt, sollten Hilfen zu Unrecht in Anspruch genommen werden. Es gibt eine Überschreitungsermächtigungen von 5 Milliarden Euro im Budget vorgesehen. Die aktuell verkündeten Maßnahmen sind im Budget abgedeckt, so Blümel. 

Jeder zweite Wintersport-Urlaub finde in Österreich statt, genau deshalb, so der Finanzminister, seien die nun verlängerten Wirtschaftshilfen essentiell. 

Finanzminister über CoV-Hilfen

Ausfallsbonus (Kosten bis zu 700 Millionen Euro/Monat):

  • mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
  • Ersatzrate: 10-40% des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
  • Maximaler Rahmen: 2,3 Millionen Euro (statt bisher 1,8 Mio.)
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Beantragung: ab 16. Dezember 2021

Verlustersatz (Kosten noch nicht abschätzbar):

  • mind. 40 % Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019
  • Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes
  • Maximaler Rahmen: 12 Millionen Euro (statt bisher 10 Mio.)
  • Zeitraum: Jänner (Verlängerung) 2022 bis März 2022
  • Beantragung Anfang 2022

Härtefallfonds (Kosten ca. 100 Mio./Monat):

  • mind. 40 % Einkommensrückgang bzw. die laufenden Kosten können nicht mehr gedeckt werden.
  • Ersatzrate: 80 % zzgl. 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs
  • Zeitraum: November 2021 bis März 2022
  • Maximaler Betrag: 2.000 Euro, Mindestbetrag: 600 Euro

Weitere Instrumente: NPO-Fonds und Veranstalterschutzschirm bis März 2022, Garantien bis Juni 2022

NEU: Alle geförderten Unternehmen müssen sich an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten droht eine Rückzahlung der Hilfe.

Arbeitsminister über Maßnahmen

Gleichsam "wiederbelebt werden" laut Arbeitsminister Martin Kocher die bereits bekannten Corona-Hilfen. "Mir ist bewusst, wie frustrierend die Situation ist", so Kocher. "Ich habe mir diesen Lockdown nicht gewünscht", doch es gehe nun um die Solidarität mit den Menschen in den Gesundheitsberufen. 

  • Corona-Kurzarbeit: Bereits letzte Woche sei klargestellt worden, "dass sich alle Betriebe und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von behördlichen Schließungen betroffen sind, sich unverändert einer Unterstützung durch die Corona-Kurzarbeit sicher sein können". Im Normalfall ermöglicht die Kurzarbeit eine Arbeitszeitreduktion auf 50 Prozent, in Ausnahmefällen sogar darunter.
  • In der derzeitigen Situation ermöglicht die Corona-Kurzarbeit eine Reduktion der Arbeitszeit bis zum völligen Arbeitsausfall – bei einem Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent. "Diese Maßnahme ist jedenfalls bis Ende des Jahres aufrecht. Wie wir die Gestaltung der Kurzarbeit danach handhaben ist derzeit Gegenstand von Gesprächen und abhängig von der Infektionslage."
  • Freistellungsanspruch für Risikogruppen
  • Sonderbetreuungszeit und Freistellungsanspruch für Schwangere
  • Nutzung von Homeoffice als individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. "3-G-Regel plus Maskenpflicht gilt ab sofort am Arbeitsplatz", so Kocher. Wie diese ausgestaltet sein wird, das werde die Verordnung erst zeigen. 

Zudem gibt es 

  • Dienstfreistellung für Erwerbstätige mit Vorerkrankungen. Laut Ministerium haben
    • diese im Mai 2020 zum Schutz von Erwerbstätigen beschlossen, die bedingt durch die Pandemie einem erhöhten Gesundheitsrisiko ausgesetzt sind
    • Im Sommer ist sie aufgrund der virologisch stabilen Lage ausgelaufen
    • Gemeinsam mit dem Gesundheitsminister stellen wir daher jetzt sehr rasch eine Übergangsregelung sicher, die die ursprüngliche Verordnung wiederbelebt
    • Ab Montag den 22.11. haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, die Möglichkeit, sich ein Risiko-Attest zu besorgen und im Bedarfsfall freistellen zu lassen
  • Der Freistellungsanspruch für Schwangere in körpernahen Berufen ist nach wie vor aufrecht ist, so Arbeitsminister Kocher. Die Sonderbetreuungszeit ist unverändert in Anspruch genommen werden, wenn ein Kind in Quarantäne geschickt wird oder an Corona erkrankt

"Wer sich nicht an die Maßnahmen hält, der soll auch keine Hilfen erhalten", betont auch Staatssekretärin Andrea Mayer. Alle müssten sich an die Compliance halten, so Mayer weiter. 

Kultur-Staatssekretärin über den Lockdown

Für den Kunst- und Kulturbereich hat die Regierung folgende Maßnahmen beschlossen: 

NPO-Fonds:

-       Zeitraum: Q4 2021 und Q1 2022

-       Dotierung: 125 Millioen Euro zusätzlich

Künstler-Sozialversicherung:

-       Zeitraum: November + Dezember 2021 und Q1 2022

-       Dotierung: Aufstockung von 150 auf 175 Millionen Euro

-       Auszahlung weiterhin analog zu Härtefallfonds (600 Euro) 

-       In Lockdown-Monaten stattdessen: 1.000 Euro 

KSVF (Künstlersozialversicherungs-Fonds)

-         Verlängerung Q1 2022

-         Aufstockung Dotierung von 40 auf 50 Millionen Euro

Ausdehnung Veranstalterschutzschirm 

Verlängerung Antragstellung bis 30. Juni 2022 für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023 

Comeback-Zuschuss Film (Ausfallshaftung) 

Verlängerung der Antragstellung bis 30.06.2022 , Gültigkeit bis 31.12.2022

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