Lehrling angezeigt: Anschober bereitet rechtliche Schritte vor

Oberösterreichs Integrationslandesrat Rudi Anschober setzt sich für Asylwerber in Lehre ein
Die Verwechslung und vorschnelle Beschuldigung eines Asylwerbers dürfte für die FPÖ ein juristisches Nachspiel haben.

"Ich finde das für ihn sehr bedauerlich", aber "im Prinzip" habe seine Partei "nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt." Das sagte gestern FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus, als von der Staatsanwaltschaft bestätigt wurde, dass der von der FPÖ als Terrorsympathisant beschuldigte Mann nicht jener Asylwerber ist, der in einem Supermarkt eine Lehre macht und den Bundespräsident Alexander Van der Bellen Mitte August an seinem Arbeitsplatz in Oberösterreich besucht hatte. Die Ermittlungen gegen den Mann wurden nun auch offiziell von der Staatsanwaltschaft Wels eingestellt.

Für den grünen Landesrat Rudi 

Rücktrittsforderung an Gudenus

In einem Pressetermin am Freitagmittag erklärte Windhager damit beauftragt, sich die rechtlichen Dimensionen anzusehen. Nach dieser Ersterhebung gebe es eine "klare Analyse", rechtliche schritte seien in Vorbereitung und "auf breitester Basis möglich" Üble Nachrede, Unterlassung, Widerruf nannte er als Beispiele. Es gebe "eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass es zu Rechtsschritten kommt", sagte Anschober. Zu den Punkten die den erwähnten Lehrling betreffen, habe dieser freilich das letzte Wort.

Gleichzeitig appellierte ür vollständige Rehabilitierung des Betroffenen zu sorgen.  legte er Konsequenzen nahe: "Ein Politiker, der so handelt, hat nichts in der Funktion als Klubobmann einer Regierungspartei verloren. Aus meiner Sicht ist Gudenus rücktrittsreif, und sollte das schleunigst verwirklichen", sagt der Grün-Politiker. Bei den rechtlichen Schritten werde man sich auch auf Gudenus als aus Anschobers Sicht politisch Hauptverantwortlichen konzentrieren.

Rechtliche Möglichkeiten

Die von

Rechtsanwalt Georg Zanger erklärt auf KURIER-Anfrage, dass , der die Anzeige gegen den Asylwerber eingebracht hat, nur zivilrechtlich wegen übler Nachrede auf Unterlassung geklagt werden könnte. Strafrechtlich sei er durch seine parlamentarische Immunität geschützt.

Der Betroffene könne außerdem Schadenersatz einklagen aufgrund möglicher psychischer Schäden, aufgrund der Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, gemobbt zu werden oder Übergriffen ausgesetzt zu sein.

Der betroffene Lehrling habe in den vergangenen Tagen "1.000 fragende Blicke" ertragen müssen, schilderte Anschober. Die Situation sei für ihn "dramatisch gewesen". Im "Morgenjournal" beschrieb er sie so: "Dann steht er plötzlich in den Zeitungen und wird als Verdächtiger geführt." Es sei auch "problematisch für die betroffene Region, weil viele, die ihm begegnet sind, wussten nicht: Ist da vielleicht etwas dran?" Und das habe sein Schützling "selbstverständlich gespürt". Dieser habe ja auch nicht gewusst, wie so etwas in einem Rechtsstaat wie Österreich ausgehen kann.

FPÖ sieht Verantwortung Anschobers

Die FPÖ wiederum beharrt laut Ö1 auf ihrem schon gestern geäußerten Standpunkt, Anschober selbst habe den Lehrling in Misskredit gebracht. Dieser sei ein "Opfer der Fahrlässigkeit des Herrn Anschober", ließ Gudenus gestern verlauten. Man habe die Informationen von der Facebook-Seite des grünen Landesrats, wo ein anderer in Österreich lebender Afghane bei einem Foto des Lehrlings markiert war, "eins zu eins dem Verfassungsschutz weitergeleitet". Anschober sei dafür verantwortlich, welche Facebook-User auf seiner Seite verlinkt würden.

Die entsprechende Funktion, Fotos zu markieren, oder zu taggen, sei vorübergehend auf Anschobers Facebook-Account deaktiviert worden. Anschober ließ bei der Pressekonferenz einen Experten demonstrieren, dass auf Facebook jeder jeden taggen kann - so entstand im Internet etwa vorübergehend der Eindruck, dass ein bekannter Schauspieler an der Pressekonferenz teilgenommen hätte. Es sei allerdings sichtbar, dass sich der Inhaber des von Gudenus der Terror-Sympathie verdächtigten Profils selbst auf Anschobers Seite markiert habe. "Diese Funktion kann auch missbraucht werden", stellte Anschober in den Raum, "ob das der Fall war, wissen wir nicht".

"Absoluten Handlungsbedarf" sieht er jedenfalls bei Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP): "Er muss Gudenus zur Ordnung rufen" und solle zudem eine "Nachdenkpause" einlegen, was die Initiative "Lehre statt Abschiebung" angehe. Denn es entstehe der Eindruck, dass man versucht habe, diese "massiv in den Schmutz zu ziehen", so der Landesrat. Schließlich sei die Causa "im Windschatten" des Vorhabens, den Zugang von Asylwerbern zur Lehre wieder abzuschaffen, aufgetaucht.
 

FPÖ zeigte falschen Lehrling an

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