Weil sich schon im Frühjahr gezeigt hat, dass bei Weitem nicht alle Pädagogen ausreichend Wissen haben, wie man von daheim aus unterrichtet, soll der Kurs nun die Basics und ein bisschen darüber hinaus vermitteln. Rund zweitausend Pädagogen haben den Kurs schon absolviert, 5.500 sind derzeit dabei. Beim "Distance Learning MOOC" müssen vier Module absolviert werden, wo anfangs die Grundlagen des digitalen Klassenzimmers bis hin zu den speziellen Regeln (Urheberrecht, Quellen) erlernt werden müssen.
Der Kurs findet natürlich nicht in einer der 15 Pädagogischen Hochschulen statt, sondern ist nur übers Internet zu absolvieren. Der Kurs ist zudem kostenlos. (Hier der Link für den Kurs, sie müssen sich nur registrieren)
Ein MOOC, ein "massive open online course", hat die idealen Voraussetzungen dafür: Die Anzahl der Teilnehmer ist unlimitiert, jeder, der will, kann sich in wenigen Minuten einschreiben. Zudem können die Kurseinheiten je nach der individuellen Lerngeschwindigkeit durchgegangen werden. Am Ende jedes Moduls steht ein Multiple-Choice-Test – erst wenn dieser positiv benotet worden ist, wird das nächste Lernmodul aktiviert.
Im Praxistest zeigt sich, dass die einzelnen Module aus Texten und Videos aufgebaut sind. Zwar ist für den versierten Internetnutzer der erste Teil in wenigen Minuten bereits beendet, die Anforderungen werden aber mit der Zeit höher.
Das neue Schlagwort aus dem Kurs ist das "Blended Learning" (integriertes Lernen): Da geht es einfach darum, wie den Schülern neues Wissen über digitale als auch analoge Kanäle vermittelt werden kann. Die Bildungswissenschaft sieht diese Lernform als Gegenkonzept zum "Auswendiglernen", vielmehr soll erreicht werden, dass neuer Stoff schneller erlernt und verstanden werden kann.
Den Pädagogen steht zweimal pro Woche eine virtuelle Sprechstunde zur Verfügung – wo Fragen an "echte" Menschen per Videotelefon gestellt werden können. Und für die Lehrer zahlt es sich doppelt aus, denn mit dieser Fortbildung können sich Pflichtschullehrer 15 Weiterbildungsstunden gutschreiben lassen – so viele sind laut Dienstvertrag pro Jahr vorgeschrieben.
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