Umsatzsteuer für Lebensmittelspenden an Einrichtungen soll fallen

Umsatzsteuer für Lebensmittelspenden an Einrichtungen soll fallen
Bis dato entfällt Umsatzsteuer auf gespendete Lebensmittel an Einrichtungen, die mildtätige Zwecke verfolgen - 2025 soll sich das ändern.

Geht es rein nach Zahlen, dann werden österreichweit 157.000 Tonnen an Lebensmitteln weggeschmissen. Zeitgleich können sich immer mehr Menschen in Österreich ob der Teuerung den Gang in den Supermarkt nicht mehr leisten und sind auf Sozialsupermärkte und Spenden von karitativen Einrichtungen angewiesen.

Doch Lebensmittel, die von Unternehmen gespendet werden, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Das soll sich nun laut Finanzressort ändern. "Wir müssen in allen Lebensbereichen mit Hausverstand agieren. Wenn eine steuerliche Regelung dazu führt, dass kostbare und hochwertige Lebensmittel nicht an karitative Einrichtungen gespendet werden, dann kann das nicht im Sinne des Erfinders sein und sollte schleunigst geändert werden", so Finanzminister Magnus Brunner in einer Aussendung

Grund: Die Entnahme einer Ware für Zwecke, die außerhalb des Unternehmenszwecks liegen, unterliegt der Umsatzsteuer. Ein Unternehmer, der eine Ware für Spendenzwecke entnimmt, muss dafür grundsätzlich Umsatzsteuer abführen, so die Info des Finanzressorts. Ab 2025 soll nun eine Steuerbefreiung bei Lebensmittelspenden an Einrichtungen, die mildtätige Zwecke verfolgen, eingeführt werden. 

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