Die zuständigen Minister – Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) – führen daher derzeit wieder Gespräche „mit allen unterschiedlichen Körperschaften“, da diese zum Teil „berechtigte Bedenken“ hätten, heißt es dazu aus Regierungskreisen.
Am Montag trafen einander auf Einladung der steirischen Landtagspräsidentin Manuela Khom alle neun Landtagspräsidentinnen und -präsidenten in der Steiermark. Auch dabei waren Vizekanzler Kogler und der Chef des Verfassungsdienstes im Kanzleramt (Edtstadler war kurzfristig erkrankt). Ihr eigentliches Thema: Die Landtage fordern eine Ausnahme ihrer parlamentarischen Arbeit vom Informationsfreiheitsgesetz.
Wie das? Das Informationsfreiheitsgesetz im derzeitigen Entwurf würde zu einer weiteren Einschränkung der Parlamentsautonomie führen, erklärten die Landtagspräsidenten. „Das geplante Vorhaben umzusetzen, hieße, dass die Parlamente als Legislative einer von der Verwaltung, der Exekutive, erarbeiteten Regelung unterworfen werden würden, die auch eine Verordnungsermächtigung enthält. Das widerspricht der parlamentarischen Autonomie, denn Regelungen über das parlamentarische Verfahren sind grundsätzlich der Geschäftsordnung vorbehalten“, so Khom in einer Aussendung.
Khoms Aussagen wollte das Vizekanzleramt nicht kommentieren. Das Ganze entspreche „dem Bohren harter Bretter“, heißt es aus dem Büro Edtstadlers. Im Jahr 2022 sei mit keiner beschlussfertigen Einigung zu rechnen. Ziel bleibe, das Informationsfreiheitsgesetz in dieser Legislaturperiode umzusetzen, war zu erfahren.
Transparency Austria kritisiert generell, dass Österreich EU-weit das einzige Land sei, in dem das Amtsgeheimnis noch im Verfassungsrang steht. Das Informationsfreiheitsgesetz befindet sich seit fast zwei Jahren in Beratung und würde aus Sicht von Transparency „aufgrund erheblicher Mängel de facto nichts an der bestehenden Amtsverschwiegenheit“ ändern.
Kommentare