Kurz und Strache ringen um richtige Dosis für direkte Demokratie
Die Koalitionsverhandler ÖVP und FPÖ wollen beide mehr direkte Demokratie, also mehr Volksabstimmungen, Volksbefragungen und Volksbegehren. Unterschiedlich sind die Positionen der beiden Parteien bei den Hürden für direktdemokratische Mitbestimmung. Einig sind sich die Verhandler noch nicht, "die Fachgruppen arbeiten noch daran", heißt es in der FPÖ. Man könne dazu noch nichts sagen, erklären die Türkisen.
Schweizer Modell
Die FPÖ wünscht sich eine ähnliche Vorgangsweise wie in der Schweiz. Wird ein Volksbegehren künftig von mehr als vier Prozent der Zeichnungsberechtigten unterstützt (derzeit ca. 250.000 Personen) und dieses vom Parlament nicht berücksichtigt, dann soll es laut FPÖ eine rechtlich bindende Volksabstimmung geben. Der Verfassungsgerichtshof soll dabei eine Art Vetorecht erhalten. Die ÖVP legt die Latte höher und will Volksabstimmungen erst ab zehn Prozent Unterstützung eines Volksbegehrens. Auch mehr Volksbefragungen sind denkbar. Das Verlangen nach mehr direkter Demokratie ist kein spezifisch österreichisches Phänomen. Abgesehen von der jahrhundertealten Tradition in der Schweiz gibt es in allen EU-Staaten Instrumente direkter Demokratie. Die Regelungen sind aber sehr unterschiedlich. Einzig in Deutschland hat seit dem Zweiten Weltkrieg kein einziges Referendum stattgefunden (Grundgesetzt sieht Referenden nur bei Gebietsänderungen vor), auf Länderebene gibt es aber Abstimmungen. In Europa sind Irland und Italien "Referendumskaiser", in Irland muss jede Verfassungsänderung und der EU-Vertrag einer Volksabstimmung unterzogen werden. In Italien findet ein Referendum auf Antrag von 500.000 Wählern oder fünf Regionen statt. In den vergangenen Jahrzehnten scheiterten aber fast alle Referenden an dem Beteiligungsquorum von 50 Prozent.
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