Kurz: "Referendum über Todesstrafe in Österreich untersagen"

Sebastian Kurz mit türkischem Außenminister Mevlut Cavusoglu
Außenminister Sebastian Kurz und Kanzler Christian Kern wollen nicht zulassen, dass Austro-Türken in Österreich über Todesstrafe abstimmen dürfen. Das Völkerrecht biete dazu die Möglichkeit, so Kurz. Für Kanzler Kern wäre Abstimmung über Todesstrafe Ende der EU-Beitrittsverhandlungen für Türkei.

Sollte Recep Tayyip Erdoğan in der Türkei tatsächlich über die Wiedereinführung der Todesstrafe abstimmen lassen, würden auch in Österreich lebende Türken wieder zu den Wahlurnen gerufen. Geht es nach führenden Politikern in Österreich und Deutschland, dann soll dies verhindert werden.

Da die knapp 100.000 wahlberechtigten Türken in Österreich in Konsulaten und Botschaften wählen ist das Außenministerium für Regelungen zuständig.
Außenminister Sebastian Kurz sagt auf KURIER-Nachfrage. "Im Falle eines Referendums über die Todesstrafe in der Türkei würde Österreich die Abhaltung in Österreich untersagen. Rechtlich möglich ist das durch das Völkerrecht, das einem Staat die Möglichkeit gibt, aufgrund seiner territorialen Souveränität die Durchführung eines ausländischen Referendums auf seinem Staatsgebiet zu untersagen. Die geplante Einführung der Todesstrafe wäre jedenfalls ein berechtigter Grund für einen solchen Schritt."

Kern: "Haben alle rechtlichen Möglichkeiten"

SP-Bundeskanzler Christian Kern ist mit Kurz auf einer Linie: "Sollte Präsident Erdogan allen Ernstes vorhaben, ein Referendum über die Einführung der Todesstrafe abzuhalten, werden wir nicht zulassen, dass in Österreich eine solche Abstimmung durchgeführt wird. Die Todesstrafe widerspricht zutiefst unseren Grundwerten und unserer Verfassung, sowohl in Österreich als auch in der EU. Wir haben alle rechtlichen Möglichkeiten, die Abhaltung einer solchen Abstimmung an den türkischen Konsulaten zu untersagen. Eine Abstimmung über die Todesstrafe würde wohl die letzten Zögerer überzeugen, dass die Beitrittsgespräche mit der Türkei keine Zukunft haben."

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) sprach sich ebenfalls klar gegen eine mögliche Abhaltung eines türkischen Todesstrafen-Referendums in Österreich aus. "Als Rechtsstaat könnten wir solche Bestrebungen nicht einfach achselzuckend zur Kenntnis nehmen", betonte er.

Formal für die Angelegenheit zuständig ist übrigens das Außenministerium und nicht das Innenressort: "So vehement wir eine Abhaltung auch ablehnen würden, was in Botschaften oder Konsulaten passiert, liegt leider nicht in unser Zuständigkeit", betonte das Innenministerium in einer Stellungnahme.

Die Ankündigung der Regierung basiert auf einer Expertise des Völkerrechtsbüros im Außenamt. Umgesetzt würde dies nach einem Regierungsbeschluss im Ministerrat im Wege einer Verbalnote an die Türkei, in der der Gaststaat Österreich die Abhaltung des Referendums untersagt, hieß es aus dem Außenministerium zum geplanten Prozedere

Österreich den Menschenrechten verpflichtet

Europarechtsexperte Walter Obwexer weist im KURIER-Gespräch darauf hin, dass alle EU-Staaten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMKR) verpflichtet sind. "Die EMRK verbietet die Todesstrafe. Dem folgend ist eine Einschränkung des Wahlrechts,das zwar ebenfalls ein Grundrecht ist, gerechtfertigt, da dadurch das Recht auf Leben verletzt wird."

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz hatte jüngst ebenfalls dafür plädiert, dass "eine solche Abstimmung unter den in Deutschland lebenden Türken nicht stattfinden darf." Es könne in Deutschland nicht über ein Instrument abgestimmt werden, das den Werten und der Verfassung des Landes widerspreche. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes erklärte, die Position sei mit Außenminister Sigmar Gabriel (ebenfalls SPD) abgestimmt.

Deutsches Gutachten

Ein entsprechendes Rechtsgutachten, die der deutschen Bundesregierung vorliegen, besagen, dass Deutschland eine Abstimmung über die Todesstrafe auf deutschem Boden unterbinden kann.

Die deutsche Regierung erklärte nun ebenfalls, sie würde das Todesstrafen-Referendum über die Wiedereinführung der Todesstrafe untersagen. "Es ist politisch nicht vorstellbar, dass wir einer solchen Abstimmung in Deutschland über eine Maßnahme, die unserem Grundgesetz und europäischen Werte klar widerspricht, zustimmen würden", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.

Seibert sagte: "Wenn ein anderer Staat hier in Deutschland in seinen Botschaften oder in seinen Konsulaten Wahlen oder Abstimmungen durchführen will, dann ist das genehmigungspflichtig." Derzeit gebe es keinen solchen Antrag aus der Türkei. Deshalb sei das eine hypothetische Frage, die er üblicherweise nicht beantworte.

In diesem Fall betonte er aber: "Es gibt keine Pflicht, einem solchen Antrag zuzustimmen. Das heißt, die Bundesregierung kann ihre Genehmigung auch verweigern. Sie kann eine Abstimmung hier in Deutschland untersagen. (...) Ich gehe davon aus, dass wir unsere rechtlichen Mittel, so etwas zu untersagen, ausschöpfen würden."

Schieder schlägt eigenes Gutachten vor

SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder verweist im KURIER-Gespräch auf das deutsche Rechtsgutachten und will, falls notwendig, auch ein Gutachten des Rechts- und Legislativdienstes des österreichischen Parlaments in Auftrag geben.

Erfreut über die Aussagen von Kurz ist Neos-Klubobmann Niki Scherak: "Neos haben bereits in der letzten Sitzung des Nationalrates einen entsprechenden Antrag eingebracht. Abgelehnt wurde dieser von den Regierungsparteien SPÖ und ÖVP. Umso erfreulicher ist nun, dass der Außenminister auf unsere Forderung aufspringt." Unverständlich ist für Scherak, warum die österreichische Bundesregierung nicht bereits früher Optionen prüfen ließ. "Die deutsche Bundesregierung hat bereits ihre Optionen geprüft und Möglichkeiten gefunden, ein Referendum über die Todesstrafe in Deutschland zu untersagen. Die österreichische Bundesregierung hinkt erneut hinterher."

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