Koalition will Sicherungshaft auf Schiene bringen

Sollen gefährliche Asylwerber in Sicherungshaft genommen werden können? Die Regierung sagt ja, die Opposition zögert.
Regierungsspitze berät heute Früh über präventive Haft für gefährliche Asylwerber. Richter und fehlende Mehrheit als Knackpunkte

Noch bevor sich die Bundesregierung heute Vormittag zum wöchentlichen Ministerrat trifft, lädt Bundeskanzler Sebastian Kurz einige Kabinettsmitglieder für 9.00 Uhr zu einem Mini-Gipfel in Sachen Sicherungshaft für Asylwerber. Neben Kurz werden bei dem Treffen im Kanzleramt Vizekanzler Heinz Christian Strache, Innenminister Herbert Kickl (beide FPÖ), Justizminister Josef Moser und Staatssekretärin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) mit dabei sein.

Unklar ist, ob beim anschließenden Ministerrat schon eine Vorlage, zum Beispiel in Form einer Punktation, abgesegnet wird. Noch gibt es nämlich einige offene Punkte.

Wer soll Sicherungshaft genehmigen?

Zum einen braucht die Koalition für eine entsprechende Änderung des Bundesverfassungsgesetzes über den Schutz der persönlichen Freiheit die Zustimmung von SPÖ oder Neos. Beide haben bisher abgewunken.

Aber auch koalitionsintern war man sich zuletzt noch nicht ganz einig. Gespießt hat es sich an der Frage, ob ein Richter die Sicherungshaft genehmigen muss, wie das die ÖVP will, oder ob dem FPÖ-Wunsch folgend ein Richter erst eingebunden werden soll, nachdem die Sicherungshaft von einem Beamten verhängt wurde.

Unklar ist auch noch, anhand welcher Kriterien genau Sicherungshaft verhängt werden soll und wie lange sie maximal dauern darf.

Nur für gefährliche Asylwerber

Fest steht jedenfalls, dass es die Möglichkeit Sicherungshaft nur für Asylwerber geben wird. Nur für diese bietet die europäische Aufnahmerichtlinie eine entsprechende Sonderbestimmung. Demnach kann ein Asylwerber in Haft genommen werden, "wenn dies aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung erforderlich ist".

Dass dies nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt, hat der Europäische Gerichtshof anhand eines Falles aus den Niederlanden 2016 bestätigt. Die in der Richtlinie vorgesehene Inhaftierung entspreche einer dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzung und dem in der EU-Grundrechtecharta jedem einzelnen zustehenden Recht auf Sicherheit.

In 15 EU-Ländern bereits umgesetzt

15 europäische Länder haben den entsprechenden Passus bereits umgesetzt. Die Bundesregierung will nun auch in Österreich diese – wie sie sagt – "Lücke" schließen. Derzeit ist die Situation nämlich die, dass zum Beispiel ein gestellter Asylantrag ein zuvor verhängtes Aufenthaltsverbot zumindest für die Zeit des Asylverfahrens aushebelt. Selbst dann, wenn die Person wegen zahlreicher Verbrechen des Landes verwiesen wurde.

Schon jetzt ist die Schubhaft als eine Form der Sicherungshaft möglich. Allerdings erst am Ende des Asylverfahrens, bei zeitnaher Abschiebung für maximal zehn Monate. Sie erfolgt aufgrund eines Bescheides eines Beamten des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl.

Sicherungshaft wird heftig diskutiert

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