Kindergarten: Frühe Sprachförderung wird Pflicht in Ausbildung
An den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik (BafEP) bzw. den entsprechenden Kollegs wird ab 2023/24 der Pflichtgegenstand "Frühe sprachliche Bildung und Förderung" eingeführt. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, durch die Erhöhung des autonom abänderbaren Stundenkontingents von zehn auf 15 Wochenstunden eine zweite Lebende Fremdsprache bzw. eine Minderheitensprache anbieten zu können, heißt es in einer neuen Verordnung von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP).
Kürzungen an anderen Stellen
Der neue Pflichtgegenstand umfasst drei Jahreswochenstunden in der Ausbildung der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik und fünf Semesterwochenstunden in der Ausbildung des entsprechenden Kollegs. Durch Kürzungen in anderen Bereichen bleibt die Gesamtwochenstundenanzahl gleich. Bisher gab es keinen speziellen Fokus auf frühe sprachliche Bildung und Förderung in der Elementarpädagogik im Ausbildungsbereich. Absolventinnen und Absolventen mussten sich daher an Pädagogischen Hochschulen (PH) nachqualifizieren.
Grüne freuen sich über möglichen Schwerpunkt für Minderheitensprachen
Begrüßt wird die Initiative von der Grünen Volksgruppensprecherin Olga Voglauer. Durch die Ausweitung des schulautonomen Stundenkontingents könne ein Sprachenschwerpunkt für Minderheitensprachen geschaffen werden.
"So besteht die Möglichkeit, hochqualifizierte Personen zweisprachig auszubilden und die Werkzeuge dafür bereitzustellen, Kinder frühestmöglich zu fördern und für andere Kulturen zu öffnen" so Voglauer in einer Aussendung. Allerdings liege es jetzt an den BAfEPs, den Lehrplan auch zum Leben zu erwecken und an der Bildungsdirektion, in Absprache mit den Standorten an der Umsetzung zu arbeiten. "Das übergeordnete Ziel ist und bleibt jedoch der Rechtsanspruch auf zweisprachige Betreuung im elementarpädagogischen Bereich."
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