Kritik an Gesetzesentwurf: Mehr Schutz für Kinder gefordert
Eine Novelle des Schulunterrichtsgesetzes soll den Schutz der Schülerinnen und Schüler vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt verbessern. Für effektiven Kinderschutz brauche es allerdings auch zusätzliche Ressourcen für die Schulen, so der Tenor in den Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP), dessen Begutachtungsfrist gerade geendet hat.
Während der Frist haben sich unter anderen folgende Institutionen zu Wort gemeldet:
- Kinder- und Jugendanwaltschaft
- AHS-Lehrergewerkschaft
- Österreichische Hochschülerschaft
- Kinderfreunde
- SOS Kinderdorf
- Rotes Kreuz
- BMHS-Lehrervertreter
- Berufsschullehrer
- Monitoringausschuss
In der Novelle vorgesehen sind u.a. ein Verhaltenskodex "für alle am Schulleben beteiligten Personen", eine Risikoanalyse und ein Kinderschutzteam für jede Schule sowie Regelungen zur Vorgangsweise bei möglichen Gefährdungen bis hin zu Betretungsverboten. Ob diese Maßnahmen wirklich geeignet sind, um den Kinderschutz zu verbessern, könne aber ohne den dazugehörigen Verordnungsentwurf wegen vieler offener Fragen noch nicht eingeschätzt, wurde in mehreren Stellungnahmen moniert.
Kritik für fehlende Mittel des Bundes
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften kritisieren, dass das Ministerium für die zusätzlichen Kinderschutzmaßnahmen keine zusätzlichen Mittel des Bundes einplant. Es sei vielmehr mit "nicht unbeträchtlichen Kosten" etwa für Schulungen, externe Unterstützung etc. zu rechnen. Auch der Katholische Familienverband hält eine Umsetzung ohne Zusatzkosten für "unrealistisch".
Laut Rotem Kreuz braucht es etwa in den Kinderschutzteams jedenfalls auch externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Lehrpersonal im Kinderschutzteam sollte wiederum Abschlagstunden bekommen, um Mehrbelastung zu vermeiden, und auch regelmäßig Supervision erhalten. Auch AHS-Lehrergewerkschaft, Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) und Kinderfreunde betonen, dass der Arbeitsaufwand der Lehrkräfte entsprechend abgegolten werden müsse.
Eine Zuteilung darf aus Sicht der Lehrervertreter außerdem nur bei Zustimmung der Pädagoginnen und Pädagogen möglich sein, die ÖH fordert ebenso wie die Kinderfreunde für Mitglieder der Kinderschutzteams verpflichtende Schulungen. Das Rote Kreuz plädiert außerdem für die verpflichtende Einführung von Sensibilisierungsmaßnahmen (Fortbildungen, Workshops etc.) für Schulpersonal, Schüler und Eltern zu jeglichen Formen von Gewalt.
SOS-Kinderdorf-Chef: "Können uns nicht darauf verlassen"
Der Gesetzesentwurf des Bildungsministeriums sei "nur Teil eines durch Alarmismus entstandenen Wimmelbildes", ohne entsprechendes Budget könnten die Maßnahmen an den Schulen nicht ausreichend wirken, kritisiert SOS-Kinderdorf-Geschäftsführer Christian Moser. "Unter den gegebenen Umständen können wir uns also nicht darauf verlassen, dass das ohnehin überlastete System Schule dem Thema Kinderschutz flächendeckend und verbindlich die nötige Aufmerksamkeit geben wird (oder kann)", so Mosers Einschätzung.
Von der Pflichtschullehrergewerkschaft werden schulautonome Kinderschutzkonzepte unterdessen generell skeptisch gesehen. "Aus unserer Sicht kann es ja nicht grundsätzlich die Aufgabe unserer Schulen sein, im Auftrag des BMBWF (Bildungsministeriums, Anm.) zukünftig zu allen übergreifenden Lehrplanthemen pädagogische Konzepte ohne zentrale inhaltliche Vorgaben und ohne zusätzliche Ressourcen auszuarbeiten."
Die permanente Überbelastung mache es dem Lehrerpersonal zeitlich noch schwieriger, sich seinen eigentlichen Aufgaben zu widmen. Statt schulautonomer Konzepte fordert die Gewerkschaft zentrale Vorgaben des Ministeriums in Zusammenarbeit mit der neuen Geschäftsstelle für Sexualpädagogik. Auch die BMHS-Lehrervertreter plädieren für eine Handreichung des Ministeriums. Nicht jede Schule habe die Zeit, ein eigenes Konzept zu erstellen und externe Experten einzubinden. Außerdem sollten die Änderungen aus Sicht der Pflichtschullehrer erst 2024/25 in Kraft treten, fordern diese mit Blick auf notwendige Dienstrechtsnovellen.
Nicht weit genug gefasst finden den Gesetzestext wiederum die Berufsschullehrer. Nicht nur Kinder, sondern alle Personen in der Schule müssten vor Unterdrückung, Misshandlung, Belästigung oder Gewalt geschützt werden, so die Forderung der Gewerkschafter. Immerhin würden in der Sekundarstufe 2 (u.a. Berufsschule, AHS, BMHS) immer wieder Mitschülerinnen und Mitschüler oder Lehrpersonal von "gewaltbereiten" Jugendlichen bedroht. Die BMHS-Lehrervertreter wollen umgehend Maßnahmen zum Schutz des Lehrpersonals, etwa bei Cybermobbing.
Schutz auch im digitalen Bereich gefordert
Der Monitoringausschuss, der die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht, betont indes, dass die Verordnung auch den digitalen Bereich umfassen müsse. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften wollen wiederum, dass Lehrer sich nicht nur bei Gewalt innerhalb der Schule, sondern etwa auch bei Mobbing oder Körperverletzung bei einer nahen Öffi-Haltestelle zuständig fühlen müssten.
Gewarnt wird in den Stellungnahmen außerdem davor, dass der Zugang zur Schule künftig zu restriktiv gehandhabt werden könnte - laut Entwurf wäre ein Verstoß gegen die Zutrittsregeln eine Verwaltungsübertretung. Kinderschutzkonzepte dürften nicht dazu führen, dass unbeabsichtigt positive Maßnahmen zur Öffnung der Schulen - etwa der Einsatz von Expertinnen und Experten zur Berufsorientierung oder lebensnahen Vermittlung von Lehrplaninhalten - konterkariert werden, hieß es etwa von der Industriellenvereinigung (IV). Sie plädiert für einen Leitfaden des Ministeriums, um überbordende Maßnahmen zu vermeiden. Der Behindertenrat pocht in diesem Zusammenhang darauf, dass Assistenzpersonal auf jeden Fall Zugang zur Schule erhalten soll.
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