Kickl gegen Einmischung der Länder bei humanitärem Bleiberecht

Als Oppositionspolitiker war Herbert Kickl (FPÖ) vehement für die Schließung des König-Abdullah-Dialogzentrums.
Das derzeitige System gewährleiste eine umfassende Klärung, ob eine Person dieses Aufenthaltsrecht bekomme, so Kickl.

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat der Forderung der beiden Landeshauptleute Markus Wallner (ÖVP) und Peter Kaiser (SPÖ) nach Mitsprache für Länder und Gemeinden bei der Entscheidung über humanitäres Bleiberecht eine Abfuhr erteilt. Das derzeitige System gewährleiste eine umfassende Klärung, ob eine Person dieses Aufenthaltsrecht bekomme, so Kickl gegenüber den "Vorarlberger Nachrichten".

Eine Übertragung der Entscheidungskompetenz würde "einen Rückschritt in Richtung uneinheitliche Entscheidungspraxis bedeuten", argumentierte der Innenminister am Dienstag. Für allfällige Nachprüfungen gebe es die Höchstgerichte.

Dreijähriger von Mutter getrennt

Wallner hatte seine Forderung Anfang November nach einem Abschiebe-Debakel in Sulzberg (Bregenzerwald) deponiert, bei dem ein Dreijähriger von seiner schwangeren Mutter getrennt worden war, die aufgrund des Stresses kollabiert und ins Krankenhaus gebracht worden war. Die Möglichkeit der Einflussnahme, die es vor 2014 gab, sei gut gewesen, so der Vorarlberger Landeschef. Damit hätte ein Fall wie jener in Sulzberg verhindert werden können. Wallners Forderung hatten sich kurz darauf der Kärntner Landeshauptmann und Kardinal Christoph Schönborn angeschlossen.

Ausnahmeregeln hat die Bundesregierung bereits im September ausgeschlossen, als eine Debatte über Asylwerber entbrannte, die bei ihrer Abschiebung in einem Lehrverhältnis standen. Den Ball hatten ÖVP und FPÖ den Verwaltungsrichtern zugespielt. Sie hätten die Kompetenz, humanitäres Bleiberecht zu gewähren.

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