Kickl will "örtliche Bindung" von gewalttätigen Migranten
Von einer "staatlichen Notwehrsituation" spricht Innenminister Herbert Kickl nach Gewalttaten gegen Frauen durch Migranten. Am Wochenende wurde ja eine 16-Jährige aus Wiener Neustadt ermordet, der Tatverdächtige ist ein 19-jähriger syrischer Asylwerber, gegen den im Vorjahr ein Aberkennungsverfahren lief.
Kickl will das Asylrecht nun deutlich verschärfen - und dabei auch "Tabus brechen", sagte er der Krone.
Einerseits soll künftig (entgegen EU-Recht) jede Straftat zu einem Aberkennungsverfahren führen, wie er bereits am Mittwoch erklärte. Derzeit ist das nur bei schweren Straftaten vorgesehen. Andererseits will der FPÖ-Minister auch bei Abschiebungen eine härtere Gangart einschlagen.
Was Kickl plant, lässt zunächst Details vermissen, auch die rechtliche Umsetzung dürfte schwierig werden:
Mit Syrien - einem Land, in dem immer noch der Bürgerkrieg tobt - sollen Abschiebeabkommen geschlossen werden. Einen abgelehnten Migranten kann man derzeit nur dann gegen seinen Willen in sein Heimatland zurückbringen, wenn man ihn dort auch aufnimmt.
Dauert dies zu lange, will der Innenminister in Drittländer abschieben lassen. Das ist derzeit im Rahmen der Dublin-Regelung möglich und wird auch praktiziert, etwa wenn ein Asylwerber erstmals in einem anderen europäischen Land einen Asylantrag gestellt hat und dann weitergereist ist.
Asyl: Kickl will bei Abschiebungen kreativ sein
Straffällige "örtlich binden"
Als Ultima Ratio, also wenn die Bemühungen, einen gewalttätigen Migranten abzuschieben, gescheitert sind, will Kickl sie "örtlich binden". Damit ist aber kein Gefängnis gemeint - ein Ort, an dem man straffällige und rechtskräftig Verurteilte üblicherweise "bindet". Man müsse sich dies wie eine Transitzone am Flughafen vorstellen, erklärt Kickl in der Krone. Es gebe nur noch einen Weg, und zwar in Richtung Heimat.
Bei einer Novelle des Fremdenpolizeigesetzes im Vorjahr war eine Gebietsbeschränkung geplant: Abgelehnte Asylwerber sollten, wenn ein rechtskräftiger Abschiebebescheid vorliegt, den Bezirk, in dem sie gemeldet sind, nicht mehr verlassen dürfen.
Das gibt es in dieser Form nun aber nicht, heißt es auf KURIER-Anfrage im Innenministerium. Was es gibt, ist eine "Wohnsitzauflage", die mit dem Abschiebebescheid vorgeschrieben wird. Der Betroffene muss dann einen festen Wohnsitz angeben, wird er woanders aufgegriffen, droht eine Verwaltungsstrafe.
Grundsätzlich gilt: Wer nicht abgeschoben werden kann, wird "geduldet", bis eine Abschiebung möglich ist (siehe Zusatzbericht unten).
Im Innenministerium werde bereits an einer Novelle gearbeitet, Kickl rechnet mit breiter Unterstützung - es könne ja schließlich niemand dagegen sein, glaubt er.
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