„Die Tatsache, dass die Auszahlungsmodalitäten des Katastrophenfonds von Bundesland zu Bundesland verschieden sind, erzeugt naturgemäß Unverständnis“, sagt Peter Bußjäger zum KURIER.
Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus und verweist auf das Faktum, dass die Bundesländer Budget-Hoheit haben.
„Aus dieser Perspektive ist es einfach konsequent, wenn es Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern gibt.
Am Ende müssen die Landesregierungen ohnehin vor ihrer Bevölkerung verantworten, „warum sie die Dinge anders sehen oder handhaben“.
Das bedeutet freilich nicht, dass Bußjäger überhaupt keinen Handlungsbedarf sieht.
Beim Katastrophenfonds könne man durchaus überlegen, ob die öffentliche Hand für den Hochwasserschutz eine Versicherung mit privaten Versicherern vorsieht – die der Staat unterstützt. „Auch die Frage, ob man bei den Hilfszahlungen nicht einen einfachen Rechtsanspruch ermöglicht, ist überlegenswert.“ Derzeit könne man als Geschädigter zwar eine mögliche Ungleichbehandlung geltend machen. Dies sei aber aufwendig.
Pflichtversicherung
Für Experte Franz Prettenthaler, besteht eines der drängendsten Probleme darin, dass die erlittenen Schäden nirgendwo auch nur annähernd zu 100 Prozent beglichen bzw. abgegolten werden. Was wäre die Lösung?
Als Direktor des Zentrums für Klima, Energie und Gesellschaft LIFE der Joanneum Research in Graz hat sich Prettenthaler intensiv mit dem Katastrophenfonds beschäftigt. Er sieht zwei Möglichkeiten: „Der Staat sorgt für eine Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden. Das gibt es auch in anderen EU-Ländern.“
Oder man verpflichte Inhaber einer bestehenden Haushaltsversicherung, die Deckung um das Hochwasser zu erweitern.
Der Vorteil: In Österreich haben die meisten Immobilienbesitzer schon jetzt eine Haushaltsversicherung.
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