Die beschuldigte Meinungsforscherin belastet in ihrem ausführlichen Geständnis (Beinschab tätigte mehrere Aussagen) vor allem Sophie Karmasin mit neuen strafrechtlich relevanten Details schwer. Beinschabs Informationen haben zu neuen Ermittlungen gegen die Ex-Ministerin geführt - neben Untreue wird ihr nun auch Geldwäsche, illegale Preisabsprachen und Betrug vorgeworfen.
Beinschab erhofft sich nun, den Status der Kronzeugenschaft erhalten zu können. Einen Antrag hat sie, wie der KURIER berichtete, schon an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gestellt.
Kronzeugenstatus wird in Österreich nur sehr selten gewährt, und dafür müssen auch gewisse Bedingungen erfüllt sein. Diese Voraussetzungen sehen Norbert Wess und Philipp Wolm, die Anwälte von Karmasin, nicht gegeben. In einem Schreiben an die WKStA geht Wess auf die formalen Voraussetzungen für den Kronzeugenstatus ein - nicht aber auf inhaltliche Aussagen von Beinschab.
Freiwilliges Geständnis oder nicht?
So müssen Kronzeugen freiwillig an die Staatsanwaltschaft herantreten und ein reumütiges Geständnis ablegen. Das sei bei Beinschab nicht der Fall gewesen, weil mehrere Zwangsmaßnahmen gegen sie vollzogen wurden.
Erst nach der Inhaftierung legte Beinschab ein Geständnis ab. Außerdem, so schreibt Wess in der Stellungnahme, wurden am 6. Oktober Hausdurchsuchungen am Hauptwohnsitz und am Firmensitz durchgeführt.
"Die Voraussetzung der Freiwilligkeit ist dann, aber eben nur dann, erfüllt, wenn der Kronzeuge sein Wissen von sich aus offenbart, ohne dazu psychisch oder physisch gezwungen zu sein“, argumentiert Wess in der Stellungnahme. Aus Sicht der Karmasin-Anwälte hat Beinschab eben gerade "keine Eigeninitiative gezeigt".
Beinschabs Anwältin sieht die Frage der Freiwilligkeit anders im Antrag: Beinschab habe in ihrer Einvernahme nach der Hausdurchsuchung neue Erkenntnisse geliefert, die der WKStA zuvor nicht bekannt gewesen waren. In Bezug auf diese Verfahrensstränge seien Rechtzeitigkeit und Freiwilligkeit also gegeben.
Kein reumütiges Geständnis
Wess sieht auch nicht die Voraussetzung des reumütigen Geständnisses erfüllt. Denn Beinschab, so schreibt Wess, zeige mit Aussagen vor der WKStA wie "wenn ich was gestehen kann, dann ist es das, dass ich zu blöd war“, kein umfassendes reumütiges Geständnis, sondern sagt lediglich über ihren Tatbeitrag aus.
Eines ist sicher: Bis zur Entscheidung der WKStA, ob Beinschab Kronzeugenstatus erhält oder nicht, wird das Match zwischen den beiden Ex-Freundinnen noch sehr schmutzig.
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