Kanzleramt fordert 12.000 Euro von Karmasin
Hat Ex-ÖVP-Ministerin Sophie Karmasin "tätige Reue" gezeigt oder nicht? Diese Frage steht im Zentrum einer Recherche der ZiB2.
Karmasin hat nach ihrer Tätigkeit als Ministerin 74.141,49 Euro Bezugsfortzahlung erhalten. Geht ein Minister nach seiner Amtszeit keiner Tätigkeit nach, hat er sechs Monate Anspruch auf 75 Prozent seines Bezugs als Regierungsmitglied. Auch Nebentätigkeiten sind nicht erlaubt.
Karmasin soll den Bezug kassiert und gleichzeitig weiterhin mit ihrer damaligen Freundin und Kollegin, der Meinungsforscherin Sabine Beinschab, tätig gewesen sein - vermutet die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Provisionszahlungen sollen das belegen, die WKStA ermittelt wegen schweren Betrugs.
Tätige Reue?
Als der ORF erstmals über die Fortzahlung berichtete, überwies Karmasin 62.000 Euro an das Kanzleramt zurück. Wegen dieses Details war unter Rechtsexperten strittig, ob die WKStA Karmasin tatsächlich wegen dieses Delikts anklagen wird. Richter Stephan Faulhammer schrieb damals in seiner Begründung für die Verlängerung von Karmasins U-Haft, dass aufgrund der geleisteten "tätigen Reue" der "dringende Tatverdacht derzeit zu verneinen" ist. Die WKStA geht wiederum nicht von tätiger Reue aus, da bereits vor der Überweisung klar gewesen sei, dass es zu Ermittlungen gegen Karmasin kommen werde.
Da Karmasin jedenfalss 12.000 Euro zu wenig zurücküberwiesen hat, fordert das Kanzleramt nun auch diese Differenz zurück. "Das BKA hat mit der Betreibung offener Ansprüche die Finanzprokuratur beauftragt", hieß es laut ORF in einer Stellungnahme des Kanzleramts. Mehr könne man zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.
Für Karmasin und Beinschab gilt die Unschuldsvermutung.
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