Nehammer im U-Ausschuss: Was die Opposition vom Kanzler wissen will

Nehammer: Erster  Ausschuss-Auftritt dauerte fünf Stunden 
Karl Nehammer ist heute wieder in den U-Ausschuss geladen. Am Donnerstag kommt Johanna Mikl-Leitner.

Als Kanzler Karl Nehammer im März diesen Jahres erstmals im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss auftrat, da wurde viel gezankt und gestritten: Die Befragung des Regierungschefs zog sich über fünf Stunden, und „ziehen“ ist das richtige Wort. Immerhin ging es zwischen der ÖVP und dem Rest der Fraktionen über weite Strecken um die „Spielregeln“, sprich: um die Geschäftsordnung, und damit um die Frage, was genau man den ÖVP-Chef nun fragen darf – und was nicht.

Heute, Mittwoch, ist Nehammer erneut in den U-Ausschuss geladen. Und es spricht einiges dafür, dass es wieder ein „Match“ wird. Hier die ÖVP, dort alle anderen Fraktionen.

„Natürlich wird es wieder Geschäftsordnungsdebatten geben“, prophezeit Nina Tomaselli, die Fraktionschefin der Grünen im U-Ausschuss. Gleichwohl sei die Ausgangslage nicht mit dem März zu vergleichen.

„Wir haben heute ungleich mehr Akten-Kenntnis“, sagt SPÖ-Mann Kai Jan Krainer. Er strebt gleichermaßen eine Rundum- bzw. „Basisbefragung“, des Regierungschefs an. Immerhin sei Nehammer an vielen Stellen in die Personal-Politik der ÖVP involviert gewesen bzw. bis heute involviert. Sei es als Generalsekretär, sei es als Innenminister – oder zuletzt als ÖVP-Chef.

Hat die Volkspartei ungeeignete, aber loyale Günstlinge in Positionen gehievt, in denen sie später offenkundig überfordert waren?

Diese Frage will auch die Fraktion der Neos mit Nachdruck stellen – immerhin habe es im Innenministerium eine schwarz-türkise „Kontinuität“ gegeben, die nicht nur zum Besten der Republik war – behaupten zumindest die Neos in Gleichklang mit SPÖ und FPÖ.

Am Donnerstag ist noch die wahlkämpfende Niederösterreicherin Johanna Mikl-Leitner in den U-Ausschuss geladen. Auch sie soll zu Wahrnehmungen in Sachen „Projekt Ballhausplatz“, partei-internen Putsch-Gerüchten sowie zu diversen Personal-Rochaden und den kolportierten Malversationen im Familien- und Finanzministerium befragt werden (siehe oben).

Was noch? Zwischenzeitlich hat die Justiz, wie das Ö1-Mittagsjournal berichtet, dem Verfassungsgerichtshof eine Zusammenfassung der Aussagen des früheren ÖBAG-Chefs und ÖVP-Insiders Thomas Schmid übermittelt. Das ist nötig, weil der Verfassungsgerichtshof (VfGH) auf Wunsch von Justizministerin Alma Zadić klären muss, was genau man den möglichen Kronzeugen Schmid im U-Ausschuss fragen darf, ohne damit die Ermittlungen zu gefährden.

Ein weiterer Antrag, über den der VfGH entscheiden muss, betrifft übrigens das Begehren der ÖVP, den Datenbestand der „Usermail“-Accounts der WKStA sowie die gesamte schriftliche Kommunikation in der Behörde zu erheben und dem Ausschuss vorzulegen.

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