"Kann mit Zeit nicht Miete zahlen"

Nach der „Knackwurst-Jause“ stehen für Leitl und Foglar schwierige Gespräche an.
Flexible Arbeitszeit: ÖGB-Boss Foglar ist gesprächsbereit – aber mit Einschränkungen.

Die Sozialpartner beginnen das Jahr traditionell mit einer "Knackwurst-Jause". Seit dem Kriegsende schmausen Spitzen von Gewerkschaft, Arbeiter-, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer miteinander. Ein Zeichen der Gemeinsamkeit trotz unterschiedlicher Interessen. Gestern war es wieder so weit.

SPÖ und ÖVP kredenzten ihnen erneut ein Thema, das nicht so nach dem Gusto der Dienstnehmervertreter ist: Arbeitszeitflexibilisierung.

Es ist einer jener neuen Punkte, die die Koalitionsparteien in das Regierungsprogramm einarbeiten wollen. Bis Ende Jänner möchten Rot und Schwarz handelseins sein. Im Vorjahr war das nicht gelungen; auch da hatte ÖVP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner auf ein flexibleres Arbeitszeitrecht gedrängt. SPÖ-Kanzler Christian Kern war gegen Regelungen "auf Kosten der Arbeitnehmer".

Freude und Skepsis

Wirtschaftskammerchef Christoph Leitl freut sich, dass "das Problem Arbeitszeit" wieder auf der Agenda ist. ÖGB-Präsident Erich Foglar sagt dem KURIER: "Wenn das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Vorteile bringt, sind wir gesprächsbereit." Die "Schutzfunktion des Arbeitszeitgesetzes" sei zu wahren. Es ginge nicht an, dass mehrere Tage hintereinander zwölf Stunden gearbeitet wird, der Zeitausgleich aber erst drei Monate später gewährt wird. Das würde die physische und psychische Leistungsfähigkeit überschreiten." Foglar plädiert einmal mehr für Arbeitszeitverkürzung.

Jahresarbeitszeit-Modelle im Saison-Bereich sind für ihn vorstellbar – mit "einem hohen Maß an Zeitsouveränität" für die Arbeitnehmer. "Sie müssen mitentscheiden können, wann sie das Zeitguthaben verbrauchen." Und: "Finanzielle Einbußen darf es nicht geben. Überstunden dürfen nicht als Normalarbeitszeit gelten." Zum – vom ÖAAB erneut angeregten – Zeitkonto sagt Foglar: Ein solches gebe es bereits in manchen Branchen, etwa der Metallindustrie. Generell anzuwenden sei es nicht: "Wenn ich etwa eine Kündigungszeit von einer Woche habe – was mache ich dann mit dem Zeitkonto? Einkaufen oder die Miete zahlen kann ich damit nicht."

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