Umgekehrt gilt für Insassen, die für Ausgang oder Freigang aus der Justizanstalt hinauswollen, die 2-G-Regel. Das betrifft laut Verordnung auch den gelockerten Vollzug oder Haftunterbrechungen. Diese Regelung hängt laut Justizministerium mit dem aktuell geltenden Lockdown für Ungeimpfte zusammen.
Ausgänge und Freigänge für ambulante Behandlungen oder Berufs- und Fortbildungen sind zulässig, es müssen aber Präventiv- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden, wird erklärt.
11.000 Impfungen im Gefängnis
Übrigens wird auch innerhalb der Gefängnismauern geimpft: Bisher haben dieses Angebot knapp 11.000 Personen in Anspruch genommen, wie die Sprecherin des Justizministeriums am Mittwoch mitteilte. Dabei handelt es sich um 3.487 Bedienstete und 7.462 Insassinnen und Insassen (Stand: 14. Dezember).
Bei rund 4.000 Bediensteten wäre das beim Personal eine Durchimpfungsrate von rund 87 Prozent. Die tatsächliche Impfquote könnte allerdings noch darüber liegen, da sich der eine oder die andere möglicherweise auch andernorts impfen hat lassen.
Was die Impfquote bei den Insassen anlangt, "kann eine prozentuale Angabe nicht erfolgen, da hier regelmäßig Zu- und Abgänge zu verzeichnen sind und sich die Belagszahlen aufgrund von Entlassungen und Einlieferungen täglich - auch deutlich - ändern", erläutert die Sprecherin.
Gesichert ist, dass im Straf- und Maßnahmenvollzug unter den Bediensteten seit Beginn der Pandemie 693 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben. Sie gelten als genesen.
Derzeit gibt es in zwei Justizanstalten (JA) in Niederösterreich größere Cluster, die vor allem Häftlinge betreffen. Nach Angaben aus dem Büro von Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) wurden am Mittwoch in der JA Hirtenberg (Bezirk Baden) 57 aktive Infektionen, in der JA Sonnberg (Bezirk Hollabrunn) 55 verzeichnet. 36 Infektionen gab es in der Erstaufnahmestelle Traiskirchen (Bezirk Baden).
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