Muss Strasser bald hier sitzen?

Muss Strasser bald hier sitzen?
Falls die Strafe für den Ex-Innenminister rechtskräftig wird, kommt er in die Justizanstalt Simmering.

Es tut sich was in Österreich. Die Justiz nimmt ihre Verantwortung wahr“, sagt Walter Geyer, der die Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgebaut, lange Jahre geleitet hat und eben in Pension gegangen ist. Die nicht rechtskräftigen vier Jahre Haft, die der einstige ÖVP-Innenminister und EU-Parlamentarier Ernst Strasser am Montag wegen Bestechlichkeit ausgefasst hat, hält Geyer für „kein übertrieben strenges Urteil“. Es sei viel mehr der „richtige Maßstab“ im Hinblick auf die kommenden Korruptionsprozesse gegen (Ex-)Politiker (siehe unten).

Der Generalprävention müsse in solchen Fällen – wie von Strassers Richter Georg Olschak explizit ausgesprochen – größeres Gewicht eingeräumt werden, weil die Politiker im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen. „Und wenn sie wo wirkt, dann dort“, sagt Geyer im Gespräch mit dem KURIER: „Milde ist bei kleineren Sünden angebracht, aber nicht hier.“

Botschaft

Ganz anders sehen das die Strafrechtsgelehrten. Laut Professor Alois Birklbauer von der Universität Linz kann man die abschreckende Wirkung von Strafen überhaupt nicht nachweisen, wie zahlreiche Studien zeigen.

Das generalpräventive Bedürfnis erlaube zwar dennoch, bei der Strafe „ein bisserl tiefer in den Schmalztopf zu greifen“. Doch dürfe es nicht überdehnt werden, nur um „dem Volk eine Botschaft zu geben, damit das Vertrauen in die Justiz aufrecht bleibt“. Die Schuld des einzelnen Angeklagten sei dem Gesetz nach immer noch die Grundlage für das Urteil.

Als Faustregel gilt: Ersttäter bekommen ein Drittel der möglichen Höchststrafe. Das wären bei Strasser etwa drei Jahre nach dem österreichischen Strafrecht.

Letzteres Strafmaß prognostiziert Birklbauer für Strasser in der Berufungsinstanz – sofern der Schuldspruch hält.

In Innsbruck hätte Strasser sogar Chancen auf eine teilbedingte Strafe, sagt Professor Klaus Schwaighofer, der das Urteil für „eindeutig zu hart“ empfindet. Er sieht die Gefahr eines „Prominenten-Malus“.

Max Edelbacher, der (nach Kritik am damaligen Innenminister) von Strasser einst als Chef des Wiener Sicherheitsbüros abserviert worden ist, findet das Urteil „individuell zwar ein bissl hart, weil Strasser unbescholten ist“. Aber wenn man „alles in die Waagschale wirft“, also Strassers Funktion als führender Politiker und die abschreckende Wirkung, „dann ist es gerecht“. Dennoch hat Edelbacher seine Zweifel, ob das Urteil hält. Empfindet er Genugtuung? „Nein, keine Genugtuung, nur eine gewisse Befriedigung, dass auch Menschen wie Strasser der Gerechtigkeit unterliegen.“

Überzogen

Spätestens Ende März will Richter Olschak das schriftliche Strasser-Urteil vorlegen. Dann hat Verteidiger Thomas Kralik vier Wochen Zeit, seine Berufung auszuführen. Für den Anwalt ist die Strafe „maßlos überzogen. Das steht in überhaupt keiner Relation. Wenn einer ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt, kriegt er beim ersten Mal weniger.“

Der Oberste Gerichtshof signalisiert, dass er noch heuer entscheiden wird. Bei formeller Abweisung der Nichtigkeitsbeschwerde (zur Schuldfrage) wird die Frage der Strafhöhe an das Oberlandesgericht Wien weitergeleitet. Befasst sich das Höchstgericht in öffentlicher Sitzung damit, dann setzt es sich auch gleich selbst mit den vier Jahren Haft auseinander. Herauskommen kann eine Bestätigung, eine Abänderung des Urteils (z. B. ein anderer Tatbestand), eine Aufhebung mit Auftrag zur Neudurchführung des Prozesses, ein Freispruch oder eine Herabsetzung der Strafe. Legt auch die Anklagebehörde noch Berufung ein, könnte Strasser sogar eine höhere Strafe drohen.

Sollten die vier Jahre rechtskräftig werden, erwartet man den ehemaligen Innenminister schon in der Justizanstalt Wien-Simmering (siehe rechts). Dort könnte er Ex-Libro-Chef André Rettberg treffen. Rettberg sitzt eine achtmonatige Strafe ab und wurde nicht rechtskräftig zu weiteren dreieinhalb Jahren verurteilt. Derzeit arbeitet er in der Anstaltsbibliothek, wo auch für Ernst Strasser noch ein Platz frei wäre.

Wenn Ernst Strasser (im Fall der Rechtskraft seiner Verurteilung zu vier Jahren Haft) die Zeit hinter Gittern nützen will, kann er in der Justizanstalt Simmering noch eine Ausbildung als Maurer oder Koch machen. Aber wahrscheinlich würde man ihm einen organisatorischen Job zuweisen. „Es gibt Verkaufsausstellungen oder den Weihnachts- und Ostermarkt zu organisieren“, sagt Anstaltsleiter Oberstleutnant Erich Schöller. Handy und Laptop muss der Neuzugang abgeben, ehe er seine Zelle bezieht. Auf Wunsch allein, wenn genug Platz vorhanden ist. Aber dass der ehemalige Innenminister mit Gewalttätern zusammengesperrt wird, muss er nicht befürchten. „Es geht auch um den Schutz des Insassen“, sagt General Peter Prechtl, Leiter der Vollzugsdirektion: „Wir schauen, dass die Leute zusammenpassen.“ Strasser muss auch im Gefängnis das Sakko nicht ablegen, die graue Häfenkluft gibt es nicht mehr. Ein verurteilter Ex-Richter saß seine Strafe im Anzug mit Mascherl ab, die anderen Gefangenen hielten ihn für den Gefängnisdirektor. Besuch ist fast täglich für eine halbe Stunde möglich, der erste Freigang rund ein Jahr vor einer möglichen bedingten Entlassung (Halbstrafe). Das wäre bei Strasser aus derzeitiger Sicht nach dem ersten Jahr hinter Gittern.

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