Justiz fordert Haft für Scheuch

Und Bündnissprecher Uwe Scheuch sprach gar lobend vom BZÖ als „Hochgeschwindigkeitspartei“.
Part-of-the-Game-Affäre. Korruptionsstaatsanwalt und Verteidiger liefern sich heftiges Match.

Das Berufungsverfahren über das Part-of-the-Game-Urteil gegen den früheren Kärntner Vize-Landeshauptmann Uwe Scheuch (FPK) – er fasste im Juli sieben Monate bedingte Haft und 150.000 Euro Geldstrafe aus – wird erst Anfang 2013 am Oberlandesgericht (OLG) Graz über die Bühne gehen. Im Vorfeld liefern sich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und Scheuchs Verteidiger, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, aber bereits ein hartes Match. Das OLG wurde mit Schriftsätzen eingedeckt. Vor Kurzem hat Böhmdorfer eine „Gegenausführung“ nach Graz übermittelt.

Höhere Strafe

Denn: Ankläger Eberhard Pieber fordert nicht nur eine unbedingte Freiheitsstrafe und höhere Geldstrafe, sondern zerpflückt Scheuchs 95 Seiten starke Berufung. In dieser behauptet Böhmdorfer, Scheuch sei für etwas verurteilt worden, was gar nicht angeklagt war.

„Anklage und Urteil beziehen sich auf den selben Sachverhalt“, entgegnet Staatsanwalt Pieber in seiner Stellungnahme. „Das Erstgericht hat das Amtsgeschäft, für das Scheuch den Vorteil gefordert hat, mehr als hinreichend präzise festgestellt und eingehend begründet. „Der in der Hauptverhandlung modifizierte Strafantrag und das Urteil beziehen sich auf dasselbe Sachverhaltssubstrat. Gesetzlich vorgesehene Stellungnahmen in der Eigenschaft als Landesrat sind stets Amtsgeschäfte.“ Weiter heißt es: „Landesräte haben in dieser Eigenschaft nicht in Hinblick durch Parteispenden motivierte Meinungen zu vertreten und ihr Stimmverhalten nicht in Hinblick auf versprochene oder geleistete Parteispenden auszurichten, sondern unparteilich und objektiv zu sein.“
Zur Erinnerung: Landesrat Scheuch wurde schuldig befunden, die Absicht gehabt zu haben, gegen eine Spende für das Kärntner BZÖ russischen Investoren bei der Erlangung der Staatsbürgerschaft und Förderung wirtschaftlicher Projekte behilflich zu sein – durch seine Zustimmung in der Kärntner Landesregierung. Das bestreitet er bis heute.

Zeuge Kurt L., der ein diesbezügliches Gespräch mit Scheuch im Juni 2009 auf Tonband mitschnitt, brachte den Ex-FPK-Politiker auf die Anklagebank. Ein erstes Urteil gegen Scheuch war aus Formalgründen aufgehoben und der Fall musste nochmals am Landesgericht Klagenfurt verhandelt werden.
„Nun ist zum zweiten Mal ein Gericht nach unmittelbarer Vernehmung des Zeugen zur Überzeugung gelangt, dass seine Aussage über entscheidende Momente des Gesprächs mit Uwe Scheuch, zumindest soweit sie im Einklang mit der Tonaufnahme stehen, der Wahrheit entspricht“, schreibt der Staatsanwalt an das OLG Graz. „Die Schuldberufung erweist sich als unbegründet, weil das Gericht die erschöpfend erhobenen Beweise einer lebensnahen Würdigung unterzogen hat.“ Scheuch sei selbst auf das Thema Parteispende zu sprechen gekommen. Dass der Zeuge L. Scheuch dazu verleitet habe, wie der Verteidiger behauptet, sei eine Unterstellung.

Namenlose Russen

„Politisches Fehlverhalten ist rechtlich nicht strafbar. Anfüttern war damals – nach heutiger Rechtslage – nicht strafbar und ein konkreter Bezug zu einem Amtsgeschäft war nicht in Sicht“, sagt Verteidiger Böhmdorfer zum KURIER. „Ohne schweren
Rechtsirrtum, an den ich nicht glauben kann, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Urteil hält.“ Falls Scheuch erneut verurteilt werden sollte, werde er anregen, dass die Generalprokuratur das Urteil vom Obersten Gerichtshof überprüfen lässt.

Böhmdorfer behauptet nämlich, dass die WKStA die Anklage überschritten hat, dass der Begriff „Förderung“ weder im Strafakt noch im Belastungstelefonat vorkomme, und dass die besagten Russen weder namentlich bekannt seien noch ein konkretes Wirtschaftsprojekt von Russen vorlag. Böhmdorfer fügt hinzu: „Das Gericht hat sich geweigert, die Russen zu hinterfragen. Unsere Sorge, dass Kurt L. die Russen erfunden haben könnte, ist nicht ausgeräumt.“

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